Mainz: Wahlfrist vergessen

MAINZ. (win) Die Landesverfassung muss geändert werden, um eine Tradition zu wahren: Weil bei der für den 26. März angesetzten Landtagwahl nicht mit der ersten Parlamentssitzung wie gewohnt bis zum Verfassungstag am 18. Mai gewartet werden kann, soll eine längere Frist festgeschrieben werden.

SPD, CDU, FDP und Grüne haben nun eine Verfassungsänderung vorgelegt, um die Frist zwischen Urnengang und konstituierender Sitzung auf höchstens 60 Tage zu verdoppeln. Bei einer Verfassungsänderung im Jahr 2000 waren erstmals 30 Tage festgelegt und auf die Fristen-Problematik mit der Verfassungstag-Tradition hingewiesen worden. Doch bei der erneuten Festsetzung des Wahltags auf den 26. März durch die Staatskanzlei waren die Mahnungen wohl vergessen worden - was lange Zeit auch dem Parlament nicht auffiel.

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