Mehr Blitzer, mehr Verfahren: Richter im Land fordern Verstärkung

Trier · Kommen Raser im Land bald ungeschoren davon? Richter schlagen Alarm: Es gibt immer mehr Bußgeldverfahren, aber zu wenig Personal.

Werden Raser in Rheinland-Pfalz künftig häufiger geblitzt, aber seltener bestraft? Was wie ein Widerspruch klingt, könnte schon bald Realität werden, wenn man den Standesvertretungen der Richter Glauben schenken darf.

Deren Sprecher fordern vom Mainzer Justizminister Herbert Mertin dringend mehr Personal, um dem starken Anwachsen der Bußgeldverfahren Herr zu werden. Andernfalls werde es nicht mehr möglich sein, die Verfahren sachgemäß und adäquat zu bearbeiten, heißt es in einer unserer Zeitung vorliegenden gemeinsamen Erklärung von Deutschem Richterbund und Neuer Richtervereinigung, die vom Präsidenten des Trierer Landgerichts, Manfred Grüter, und dem Direktor des Prümer Amtsgerichts, Oliver Emmer, unterzeichnet ist.

Hintergrund des Hilferufs der rheinland-pfälzischen Richter ist die Anschaffung neuer Blitzgeräte. Die Landesregierung hatte im Januar angekündigt, insgesamt 15 neue Messgeräte in Betrieb zu nehmen. Zehn sogenannte semi-mobile Blitzer sind auf einem Anhänger montiert, der am Straßenrand abgestellt wird und bis zu einer Woche blitzen kann, ohne dass jemand danach schauen muss.

Der Erfolg kann sich sehen lassen: Die Zahl der auf rheinland-pfälzischen Straßen erwischten Temposünder ist in den ersten fünf Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ein Drittel gestiegen. Da derzeit noch mehr Blitzer aufgestellt werden, rechnet das Mainzer Innenministerium fürs nächste Jahr sogar mit einer Verdoppelung der Bußgelder (siehe Extra). Um die Verfahren zügig zu bearbeiten, werden bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes 160 neue Stellen geschaffen. Das sei notwendig und zu begrüßen, sagt Oliver Emmer, der auch Vorsitzende des Trierer Richtervereins ist.

Aber nun müssten auch zusätzliche Einstellungen neuer Richter und Mitarbeiter im Servicebereich bei den Gerichten folgen. Der Grund: Viele Bußgeldsachen landen laut Emmer vor Gericht, weil den Betroffenen Fahrverbote oder Punkte drohten und deshalb jeder Strohhalm ergriffen werde, um die Strafe doch noch abzumildern. "90 Prozent derjenigen, denen wegen Rasens ein Fahrverbot droht, legen Einspruch ein", sagt ein Richter, der fast täglich über derartige Bußgeldverfahren zu entscheiden hat und schon von ersten Erfahrungen der neuen Blitzer berichten kann: "Die zusätzlichen Bußgeldsachen der ersten vier Monate bedeuten alleine an unserem Gericht eine halbe Richterstelle Mehrarbeit", so der Jurist, der anonym bleiben möchte.

Ein Sprecher des Justizministeriums wies die Kritik der Richtervereinigungen zurück. Der durch die zusätzlichen Blitzer erwartete Mehrbedarf an Richterstellen und Stellen bei den Staatsanwaltschaften halte sich in Grenzen. Zudem seien in diesem und im nächsten Jahr insgesamt zwölf neue Richterstellen bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vorgesehen.

Stellungnahme des Ministeriums der Justiz:

Im Doppelhaushalt 2017/18 ist eine Erhöhung der Planstellen für Richterinnen und Richter der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit (das sind die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) um insgesamt zwölf Stellen vorgesehen; darüber hinaus sind drei zusätzliche Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen. Wo genau diese zusätzlichen Stellen zum Einsatz kommen werden, wird nicht durch das Ministerium zentral entschieden sondern durch die jeweiligen Präsidien der Oberlandes- und Landgerichte.

Eine zusätzlich - über diese ohnehin bereits auf den Weg gebrachte - personelle Aufstockung im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Problematik der neuen Messanlagen ist derzeit nicht geplant. Das Ministerium hat auf Basis von Erfahrungswerten mit den bisher im Land vorhandenen Messanlagen (Anzahl der zu erwartenden Bußgeldbescheide, Anzahl der hieraus zu erwartenden gerichtlichen Verfahren etc.) einen Mehrbedarf von landesweit rund 0,6 richterlichen Vollzeitstellen für 2017 und 1,7 richterlichen Vollzeitstellen für 2018 - jeweils bezogen auf den Basiswert 2016 - errechnet.

Im Bereich der Staatsanwaltschaften - genauer für die dort mit den Angelegenheiten befassten Amtsanwälte - wurde ein Mehrbedarf für 2017 von rund 0,5 Vollzeitstellen und für 2018 von 0,9 Vollzeitstellen errechnet.

Bezogen auf die einzelnen Behörden halten sich die erwarteten personellen Mehrbedarfe damit in einem sehr überschaubaren Rahmen. Wir werden aber die tatsächlichen Auswirkungen beobachten und ggf. prüfen, ob diese doch eine personelle Anpassung erforderlich machen werden.

Im Übrigen geht der Minister selbstverständlich davon aus, dass alle Richterinnen und Richter ihre Entscheidungen ausschließlich getreu dem Gesetz treffen.

Stellungnahme der Richtervereinigungen:

Der Bericht "Mehr Blitzer, mehr erwischte Raser" im Trierischen Volksfreund vom 27.06.2017 gibt Anlass zu folgenden Anmerkungen:
Die Einstellung neuer Mitarbeiter bei der Zentralen Bußgeldstelle zur Bewältigung des erhöhten Arbeitsaufkommens ist notwendig und zu begrüßen. Es ist offensichtlich, dass die stark ansteigende Zahl der Verfahren nicht allein mit den vorhandenen Personalressourcen bei der Zentralen Bußgeldstelle allein bewältigt werden kann.
Notwendig ist es dabei allerdings auch, bei der Einstellung der neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen streng auf eine ausreichende Qualifikation dieser Personen zu achten. Die - rechtzeitige - Sachbearbeitung durch die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle ist ein wesentliches Kriterium für die Frage, ob erlassene Bußgeldbescheide Rechtskraft erlangen oder ob es in der Folge zu gerichtlichen Bußgeldverfahren kommt. Fehlt es bei den Sachbearbeitern an dieser nötigen Kompetenz, so schleichen sich Fehler und Unzulänglichkeiten ein, welche die Bußgeldbescheide angreifbar erscheinen lassen und zur Anrufung der Gerichte führen.

Der starke Anstieg der Verfahren ist dabei zwar auch Ausdruck der gestiegenen Kontrolldichte, belegt aber zugleich, dass diese Kontrolldichte geboten ist. Würden die Verkehrsteilnehmer die bestehenden Geschwindigkeits-begrenzungen beachten, so käme es auch bei gestiegener Kontrolldichte nicht zu einem derart starken Anstieg der Verfahren. Die erhöhte Kontrolldichte wird daher ebenfalls begrüßt.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es mit der Neu-Einstellung von Mitarbeitern auf der Verwaltungsebene nicht sein Bewenden haben kann. Unabhängig von der Qualität der Bußgeldbescheide kommt es in sehr vielen Bußgeldsachen schon allein deshalb zu gerichtlichen Verfahren, weil die Rechtsfolgen für den Betroffenen so nachteilig sind, dass quasi jeder Strafmilderung verheißende "Strohhalm" ergriffen wird. Dies gilt insbesondere bei sehr hohen Bußgeldern sowie einzutragenden Punkten im Fahreignungsregister ("Flensburg"), vor allem aber natürlich bei Fahrverboten. Der Anstieg von Einsprüchen gegen die Bußgeldbescheide und somit die Einleitung gerichtlicher Verfahren ist daher zwangsläufig und nicht nur eine mögliche Folge.

Aufgrund dessen muss der Einstellung neuer Mitarbeiter für die Zentrale Bußgeldstelle die Einstellung neuer Mitarbeiter für die Gerichte schon jetzt folgen! Es muss dringend davor gewarnt werden, mit dieser Maßnahme abzuwarten, bis der Anstieg der Zahlen bei den Bußgeldverfahren bei den Gerichten in der "üblichen" Weise festgestellt wird. Bis dahin werden Jahre vergehen, so lange wird sich der Eingang der Verfahren bei den Gerichten allerdings nicht hinauszögern. Dieser erfolgt nämlich erfahrungsgemäß in einem zeitlichen Abstand von 4 - 6 Monaten nach der Tat. Mit dem Eintreffen bzw. dem Anstieg der Verfahren bei den Gerichten ist daher spätestens in der 2. Jahreshälfte 2017 zu rechnen.

Erforderlich ist dabei nicht nur die Einstellung neuer Richterinnen und Richter, sondern auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im sog. "Servicebereich", denn es nützt niemand, wenn die Verfahren zwar zeitnah terminiert oder entschieden werden, die Sachbearbeitung sich in der Folge aber so verzögert, dass es dann zur Verjährung oder anderen Verfahrenshindernissen kommt. Dass die Gewinnung insoweit ausreichend qualifizierter Mitarbeiter keine Maßnahme ist, die von heute auf morgen möglich ist, bedarf im Übrigen keiner näheren Erläuterung.
Hinzuweisen ist weiterhin darauf, dass schon der vermehrte Einsatz der vorhandenen Geräte - naturgemäß - an einzelnen Gerichten zu einem sehr starken Anwachsen der Bußgeldverfahren geführt hat, welcher bei diesen Gerichten mit dem vorhandenen Personal nahezu nicht mehr aufgefangen werden kann. Wenn es in Kürze zu dem weiteren Anstieg der Verfahren durch den Einsatz der neuen Messgeräte kommen wird, wird es daher nicht mehr möglich sein, die Verfahren sachgemäß und adäquat zu bearbeiten. Es ist demnach vermehrt mit Verfahrenseinstellungen oder Aufhebungen der amtsgerichtlichen Entscheidungen durch die Oberlandesgerichte zu rechnen, wodurch dem Land natürlich die angestrebten Einnahmen wiederum entgehen werden. Es kann daher auch nur im Interesse des Landes sein, die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch bei den Gerichten schon jetzt aufzustocken.

Dr. Manfred Grüter, Präsident des Landgerichts, Sprecher des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Neuen Richtervereinigung NRV
Oliver Emmer, Direktor des Amtsgerichts, Vorsitzender des Richtervereins Trier, Bezirksverein des Deutschen Richterbundes

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort