Mit frischer Luft und Stechuhr im Nacken

In zwei Wochen endet in allen öffentlichen Gebäuden des Landes die Schonfrist für Raucher. Dann nämlich tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das sämtliche Räume dieser Einrichtungen zur qualmfreien Zone erklärt und die Raucher vor die Tür schickt.

Trier. Die rauchenden Lehrer trifft es besonders hart. "Rauchfreie Schulen" heißt Paragraf 5 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz, der nicht nur die Schule und das Schulgelände, sondern auch sämtliche Veranstaltungen der Lehreinrichtungen zum Sperrgebiet für glühende Genussmittel erklärt. "Es darf dort nicht geraucht werden, auch nicht von Lehrkräften", erklärt Miriam Lange, Pressesprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Und auch auf Klassenfahrten seien "die Lehrkräfte aufgrund ihrer Vorbildfunktion angehalten, nicht zu rauchen", erklärt Lange und deutet mit dem Wort "angehalten" einen Spielraum an, den es streng genommen gar nicht gibt. Zumindest nicht im Gesetzestext. Auch wenn es in einigen Fällen nahezu unmöglich sein dürfte, eine mehrtägige Klassenfahrt als Ausflug in eine grenzenlose Nichtraucherzone zu gestalten.Da haben es die rauchenden Sachbearbeiter in den Behörden einfacher. Im gesamten Haus herrscht bei ihnen ab 15. Februar Qualmverbot, Raucherräumchen wird es dann auch nicht mehr geben, und jeder, den die Sucht plagt, muss dafür das Gebäude verlassen - je nach interner Regelung dafür aber auch ausstempeln. "Bedienstete, die ihren Arbeitsplatz zu Raucherpausen verlassen, müssen die dadurch ausfallende Arbeitszeit im Zeiterfassungssystem erfassen", teilt das Finanzamt Wittlich mit. Gleiches gilt auch für die Bitburger Steuerbehörde: "Die Raucherpausen werden von der Arbeitszeit abgezogen", erklärt Hans-Dieter Natus, Vorsteher des Finanzamtes Bitburg, der den Anteil der Raucher in seiner Behörde auf unter zehn Prozent schätzt. Ähnlich hoch ist der Anteil nach Auskunft von Diane Lorig auch in der Verwaltung des Vulkaneifelkreises. Auch hier werden die Zigarettenpausen von der Arbeitszeit abgezogen. "Der Personalrat wurde informiert und in die Umsetzung mit einbezogen", erklärt Lorig, und außerdem biete das Gesundheitsamt "eine Informationsveranstaltung und Beratung an".Um auch in den Köpfen eine rauchfreie Zone zu schaffen, geht die Verwaltung des Kreises Trier-Saarburg noch einen Schritt weiter. "Den Rauchern in der Kreisverwaltung wurde zusätzlich ein Raucherentwöhnungskurs - außerhalb der Arbeitszeit - angeboten, um sich von dieser Sucht zu befreien und das Risiko von Folgeerkrankungen zu senken", sagt Thomas Müller von der dortigen Kreisverwaltung, wobei die Raucherquote in den vergangenen Jahren ohnehin gesunken und derzeit auf einem niedrigen Stand sei. Noch nicht ganz sicher, in wie weit der Genuss einer Zigarette mit der dabei verbundenen Abwesenheit am Arbeitsplatz zukünftig vereinbart werden kann, sind sich derzeit noch die Eifelkreisreisverwaltung in Bitburg oder aber die VG-Verwaltung Bernkastel-Kues. Im Trierer Rathaus ist die Entscheidung noch offen

"Ob Raucherpausen und deren Umfang von maximal 15 Minuten mit der Kaffeepause gleichgesetzt werden, muss noch zwischen Geschäftsleitung und Personalrat vereinbart werden", sagt Heiner Nilles, Behördenleiter in Bernkastel-Kues. In der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich soll es auf jeden Fall so laufen. Auch hier kann nach Auskunft des Pressesprechers Alfons Kuhnen jeder frei entscheiden, in wie weit die Viertelstunde Pause für Nikotin- oder Koffein genutzt wird.In Triers Rathaus hingegen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, eine Tendenz allerdings auch hier erkennbar. "Nach internen Regelungen, die dem Personalrat zur Mitbestimmung vorliegen, werden Raucherpausen von der Arbeitszeit abgezogen", sagt Ralf Frühauf, Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Gleiches gilt für das Verwaltungsgebäude der VG Prüm, wo ebenfalls das "Zeiterfassungsgerät" den Beginn und das Ende der Raucherpause dokumentiert. Und in der Konzer VG-Verwaltung sind zudem die Raucherpausen ohnehin nur außerhalb der Kernarbeitszeiten möglich. Anders jedoch sieht es in der VG-Verwaltung Schweich aus, wo der Anteil der Raucher bei geschätzten 19 Prozent liegt. Hier soll auf den Einsatz der Stechuhr vorerst verzichtet werden. Extra Urteil: Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag eines Rauchers gegen das seit Oktober für hessische Lokale geltende Nichtraucherschutzgesetz ab. Inzwischen gilt in elf Bundesländern ein Rauchverbot in Gaststätten. In Rheinland-Pfalz tritt es am 15. Februar in Kraft. Auch hier ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Am 11. Februar findet dazu eine nicht öffentliche Anhörung vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz statt. Bis zum 15. Februar soll entschieden werden, ob es eine einstweilige Anordnung gegen das Rauchverbot geben wird oder nicht. (dpa/wie)

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