Nach dem Urteil, vor dem Urteil

MAINZ. (wie) Die Klage gegen die Vorstandswahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) ist abgewiesen worden. Das Sozialgericht Mainz entschied gestern, die Anfechtung der Wahl durch zehn Ärzte und Physiotherapeuten sei unbegründet, es habe keine formalen Fehler gegeben.

Für die Gegner des seit Januar amtierenden KV-Vorstandes ist auch nach dem Richterspruch die Sache noch nicht erledigt. "Wir überlegen uns, in Berufung zu gehen", sagt der Allgemeinarzt Günter Zytariuk, Wortführer der Wahlanfechter. Der Unmut unter den niedergelassenen Ärzten über die neue Landes-KV wachse. Dass mit dem gestrigen Urteil Ruhe in die rheinland-pfälzische Ärzteschaft einkehre, wie es KV-Chef, der Trierer Carl-Heinz Müller, hofft, sehen Zytariuk und seine Mitstreiter nicht: "Es brodelt gewaltig an der Basis." So seien weder Haushalt noch Stellenplan öffentlich gemacht worden, kritisiert Zytariuk. Zudem gebe es zwischen der Landes-KV und den vier Regionalstellen noch enorme Abstimmungsprobleme und ein Kompetenz-Gerangel. Für Müller spiegelt sich in der Kritik jedoch nur die Enttäuschung der Gegner über die Niederlage vor Gericht wider. Das Urteil sei eindeutig, der Vorstand fühle sich dadurch im Amt und in der Rechtmäßigkeit der Wahl bestätigt. Es gebe keinen Grund mehr für den innerärztlichen Zwist. Für die neuerlichen Vorwürfe gegen den vierköpfigen Vorstand gebe es auch keine Veranlassung. Der Vorstand der Landes-KV, in der die vier regionalen KVen zusammengeführt wurden, ist im Oktober gewählt worden. Kurz danach wurde die Wahl angefochten, weil Ladungsfristen missachtet und Bewerber vorher aussortiert worden sein sollen.

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