Narr ist ein Künstler

DÜSSELDORF. (wie) Da verstehen die Jecken am Rhein keinen Spaß: In Düsseldorf hielt der Fiskus bei einem Karnevalsnarren doch tatsächlich die Hand auf und verlangte Gewerbesteuer von ihm. Die Richter entschieden: Einige Narren sind Künstler und an denen hat das Finanzamt nichts.

Es war bestimmt eine spaßige Verhandlung vor dem Düsseldorfer Finanzgericht. Statt ellenlanger Zeugenaussagen zu hören, machten es sich Richter und Anwälte vorm Fernseher bequem, schauten Büttenreden, studierten Redemanuskripte. Hans Bols, alias "et Botterblömche", ein Star des Kölner Karnevals, hatte gegen das Finanzamt geklagt. Der Fiskus wollte von ihm für sechs Jahre Gewerbesteuer-Nachzahlungen, weil er für seine Auftritte hohe Gagen erhalte und wie ein "Fest- und Trauerredner" ein Gewerbe ausführe. Nach jahrelangem Gezerre entschieden die Richter dann, dass der 67-jährige Karnevalist ein Künstler sei und keine Gewerbesteuer zu zahlen brauche. Das Begutachten der Auftritte des "Botterblömchens" führte sie zu dem Schluss, dass seine Vorträge improvisiert und nicht standardisiert seien, er also kreativ tätig sei. Dies unterscheide ihn von einem typischen Büttenredner.(Az.: 7 K 7162/01 G)

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