"Nazi" und "Stasi-Bulle"

Werner Schulz, seit 18 Jahren Ortsvorsteher von Trier-Süd, wurde gestern vom Amtsgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Schulz hatte einen Polizisten als "Nazi" und "Stasi-Bullen" beschimpft.

Trier. (jp) Werner Schulz sitzt allein auf der Anklagebank, der Platz des Anwalts bleibt leer. Zusammengesunken, bedrückt und niedergeschlagen erlebt der Ortsvorsteher das von Strafrichter Hans-Jürgen Ferring geleitete Verfahren. Warum sitze ich hier? Ich habe es doch nur gut gemeint - diese Botschaft vermittelt sein Gesichtsausdruck. Bis zur Verhandlung hatte Werner Schulz geschwiegen. Heute will er reden.Die Tragödie beginnt mit einer körperlichen Auseinandersetzung im Hubert-Neuerburg-Park, und mit dieser hat Werner Schulz überhaupt nichts zu tun. Er liegt laut eigener Aussage bereits im Bett, als die Polizei an einem späten Aprilabend eine Körperverletzung vor Ort klärt und den Tatverdächtigen nach kurzer Fahndung in der Hohenzollernstraße findet. Als der mutmaßliche Schläger gerade von den Beamten durchsucht wird, erreicht Werner Schulz die Szene des Geschehens. "Eine Anwohnerin hatte mich aus dem Bett geklingelt", erzählt der 63-Jährige dem Gericht. "Da gibt es wieder Ärger, geh' doch mal nachsehen." Schulz geht, obwohl er, wieder laut eigener Aussage, kurz zuvor eine Schlaftablette eingenommen hat.Der Ortsvorsteher will am Tatort wissen, "was denn hier überhaupt los ist". Er gerät den Beamten in den Weg, die immer noch ein Auge auf den Verdächtigen haben müssen. "Ich habe ihm gesagt, dass er eine Polizeiaktion behindert. Er wollte aber nicht zur Seite treten", sagt der als Zeuge geladene Kommissar aus. "Ich musste schließlich lauter werden und einen Platzverweis aussprechen." Werner Schulz verlässt daraufhin die Szene. Im Weggehen beschimpft er den Beamten als "Stasi-Bullen" und sogar als "Nazi". Schulz gibt die verbale Entgleisung vor Gericht zu. Sie tue ihm Leid, sagt er, und man glaubt es ihm. Nur den Alkoholeinfluss, dem ihm auch zwei Zeugen nachsagen, streitet er vehement ab.Er müsse sich als Ortsvorsteher um die Belange der Bürger kümmern, sagt Schulz mit Tränen in den Augen. Und dann bricht es aus ihm heraus. "Die Leute rufen doch eher mich an als die Polizei. Die tut in Trier-Süd doch viel zu wenig und ist nicht so aktiv, wie die Bürger es sich wünschen."Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer

Richter Hans-Jürgen Ferring verliest das Vorstrafenregister von Werner Schulz. Zwischen 2002 und 2006 wurde der Ortsvorsteher wegen Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Das letzte Urteil ist noch kein Jahr alt: Schulz hatte mit 1,5 Promille eine Fußgängerin angefahren und so schwer am Fuß verletzt, dass bleibende Schäden zu erwarten sind. Dafür gab es vier Monate auf Bewährung, und diese Bewährungszeit läuft noch.Der Staatsanwalt fordert aufgrund dieses Vorstrafenregisters eine weitere Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. So lautet auch das von Richter Ferring gesprochene Urteil. "Die Strafe wird wieder zur Bewährung ausgesetzt, weil eine Positiv-Prognose möglich ist", sagt er in der Begründung. Im Klartext: Ein einziger Fehltritt in den nächsten drei Jahren, und die Zellentür fällt zu. Schulz hat das letzte Wort, doch was soll er noch sagen. "Mir tut das alles so Leid."

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