Neugier kontra Amtsgeheimnis

MAINZ. Ein Blick in amtliche Akten ist für den Bürger seit Jahresbeginn nicht mehr mit einem aussichtslosen Kampf gegen sture Bürokratengewohnheiten verbunden – jedoch nur, wenn es sich dabei um Bundesbehörden handelt. In Rheinland-Pfalz bleibt dagegen der Deckel zu: Es gilt weiter das Amtsgeheimnis.

Über Jahre zog sich im Bund das Ringen um gläserne Behörden und transparentere Verwaltungsentscheidungen mit Akteneinsicht hin. Nach teils heftigem Kampf halfen ausgerechnet die Liberalen dem rot-grünen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wenige Tage vor der Bundestagswahl im September noch rasch im Bundesrat über die letzte Hürde, bevor es endgültig zu scheitern drohte. Was sich hinter dem sperrigen Begriff verbirgt, ist nicht mehr und nicht weniger als das Recht des Bürgers auf Zugang zu amtlichen Informationen. Musste er bislang gute Gründe - wie etwa persönliche Betroffenheit - vorweisen, wenn er Einblicke in Verwaltungsunterlagen begehrte, hat seit Anfang Januar im Zweifelsfall der Staat zu begründen, warum er Akten beispielsweise aus Sicherheits- oder Datenschutzgründen nicht her-ausgeben will. Das Recht auf Akteneinsicht sei nicht nur ein Beteiligungsrecht, sondern verbessere auch den Schutz vor Behördenwillkür und Korruption, sagt Transperency International, eine unabhängige weltweite Organisation zur Verhinderung von Korruption. Doch was der Bund nun letztlich zugesteht und in Ländern wie Schleswig-Hostein, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen schon seit Jahren als Erfolg gefeiert wird, bleibt den Rheinland-Pfälzern - zumindest vorerst - weiter verwehrt. Ob umstrittene Bauvorhaben, nicht nachvollziehbare Planungen oder Hintergründe für Verwaltungsentscheidungen: Was in anderen Bundesländern durch den verbrieften Zugang zu Akten offen gelegt werden muss, bleibt im Land noch Amtsgeheimnis. Die Mainzer Koalition dürfe ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene, und damit mehr Demokratie, Transparenz und Kontrolle, nicht weiter blockieren, fordern die Grünen. Bereits 2002 legten sie einen Entwurf vor, der jedoch im Landtag abgelehnt wurde. Offensichtlich wolle die Landesregierung sich nicht in die Karten schauen lassen, kritisiert die Ökopartei.Nach langem Warten wird nun "geprüft"

Hieß es in den vergangenen Jahren im Innenministerium stets, man warte auf ein Bundesgesetz, um möglichst einheitliche Regelungen zu finden, wird nun "geprüft", wie ein Ministeriumssprecher erklärt. Da jedoch die Landtagswahlen vor der Tür stehen, ist in überschaubarer Zeit nicht mit einem Gesetzentwurf zu rechnen, auch wenn die Bundesregelung bereits seit September vorliegt. Die ist zwar auch nicht unumstritten, wie eine Expertenanhörung im vergangenen Jahr im Bundestag ergab. Kritiker sprachen angesichts der Einsprüche von Bundeskanzleramt, Wirtschaft und dem damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) von einer erheblich "verwässerten" Fassung, weil zu breite Ausnahmeregelungen zugelassen worden seien. Doch am Ende waren auch viele Skeptiker der Auffassung, dass eine abgespeckte Version immer noch besser ist als gar kein Gesetz - wie in Rheinland-Pfalz.

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