Nicht durchdacht

Die Koblenzer Entscheidung dürfte nicht nur im Trierer Rathaus Zittern auslösen. Der Richterspruch ist eindeutig: Studenten, die bei ihren Eltern im Kinderzimmer wohnen, dürfen bei der Zweitwohnungssteuer nicht zur Kasse gebeten werden.

Das dürfte auf einen Großteil des akademischen Nachwuchses zutreffen. Eine Wohnung in Trier, am Wochenende aber bei den Eltern in Bitburg oder Morbach - diese Pendelei ist für Studenten nicht ungewöhnlich. Damit ist der Sinn der Steuer aber hinfällig. Denn in Trier oder Mainz hat man in erster Linie die Studenten mit der nicht gerade billigen Zwangsabgabe im Blick. Sie sollen nicht länger "für lau" hier leben, sondern ihren Hauptwohnsitz anmelden und normal Steuern bezahlen. Damit könnten die Städte jedoch eine Bruchlandung erleben. Denn offensichtlich ist das Konstrukt Zweitwohnungssteuer nicht durchdacht, es wackelt gewaltig, und das nicht erst seit der OVG-Entscheidung. b.wientjes@volksfreund.de

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