Nicht ohne Personalrat

TRIER/MAINZ. Der Personalrat der Stadt Trier darf künftig bei der Beschäftigung von "Ein-Euro-Jobbern" mitbestimmen. Dies entschied am Freitag das Mainzer Verwaltungsgericht.

Die Stadt habe mit den Jobbern - wenn auch nur "rudimentär" - eine arbeitsrechtliche Beziehung. Die für drei bis sechs Monate Beschäftigten seien in arbeitnehmerähnlicher Stellung. Der Personalrat hatte gegen den Oberbürgermeister geklagt, der sich dem Mitspracherecht verschlossen hatte. In einem Eilantrag war das Anliegen des Personalrats zuerst abschlägig vom Verwaltungsgericht beschieden worden: Die Sache eile nicht, die Jobber würden der Stadt in einem reinen Verwaltungsakt zugewiesen. "Da gibt es keine Mitbestimmung!" Die Vorsitzende Richterin der 5. Kammer, Bettina Freimund-Holler, zeigte sich am Freitag nachdenklich. "Ich habe mich noch einmal genau über die Einstellungspraxis der Jobber bei der Stadt Trier kundig gemacht." Demnach meldet die Verwaltung dem stadtnahen "Bürgerservice" (BüS) einen Bedarf an Jobbern in bestimmten Bereichen. Der BüS trifft nach Gesprächen eine Vorauswahl unter den freiwilligen Kandidaten. Zur Zeit arbeiten 35 Jobber auf Weisung städtischer Bediensteter, so zum Beispiel in der Straßenreinigung. "Die Leute tragen die Kleidung der städtischen Angestellten und unterscheiden sich nach außen nicht von ihnen", erklärten die Vertreter der Stadt. All dies gehe weit über den reinen Verwaltungsakt hinaus, so die Kammer. Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Alexander Bergweiler, erklärte die eigentlichen Nöte des Personalrates, die hinter der Klage stehen. "Statt der Maschinen laufen immer mehr billige Handkehrer in Trier herum. Man spart so bestehende feste Stellen ein, ohne dass der Personalrat da irgendwie mitbestimmen kann!" Die Klägerseite erwartet, dass die Stadt gegen dieses Urteil, das als eine Art Grundsatzentscheidung anzusehen ist, in Berufung geht. (Az: 5K193/05.Mz).

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