Niemand hat die Absicht… eine Pfandpflicht auf alle Getränkeverpackungen einzuführen?

Trier · Der Bundesrat fordert eine Pfandpflicht auf alle Getränkeverpackungen, möglicherweise auch für Milch. So sei das aber nicht gemeint, sagt hingegen die rheinland-pfälzische Umweltministerin.

Die Verwirrung um neue Pfandregelungen für Getränkeverpackungen wird immer größer. War zunächst nur befürchtet worden, dass künftig auch Pfand für Wein- und Schnapsflaschen gezahlt werden muss (der TV berichtete), haben sich nun auch Milch- und Saftindustrie zu Wort gemeldet. Sie warnen davor, dass durch einen Bundesratsbeschluss künftig auch Pfand für Milch- und Saftverpackungen fällig werden könnte. In der vom Umweltausschuss des Bundesrates und vergangene Woche auch vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zum neuen Verfassungsgesetz heißt es, "dass sich eine Pfandpflicht künftig nicht mehr an den sachfremden Kriterien der Größe oder am Inhalt der Getränkeverpackung, sondern an der Art des Materials der Verpackung orientieren sollte".

üssen Verbraucher also künftig die leere Milchpackung zum Händler zurückbringen? "Die Rücknahmeautomaten in den Geschäften sind für solche Verpackungen gar nicht ausgelegt", sagte Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer des Milchindustrieverbandes. "Saure Restmilch erzeugt unangenehmen Geruch und ist im Lebensmittelhandel unhygienisch und gesetzlich streng geregelt." Dass Milch, Saft und Wein bisher von der Pfandpflicht ausgenommen waren, habe gute Gründe, so Heuser: "Die Verpackungen landeten im gelben Sack und konnten so einer Verwertung zugeführt werden. Weinflaschen fanden ihren Weg in den Glascontainer."Ähnlich äußert sich auch der Verband der Deutschen Fruchtsaftindustrie. "Nicht ohne Grund hat man sich von Seiten der Gesetzgebung schon vor über 20 Jahren gegen die Pfandpflicht für Saft entschieden", sagt Klaus Heitlinger, Geschäftsführer des Verbands. Eine Umrüstung der bestehenden Systeme würde zu höheren Kosten für die Verbraucher führen.

Bislang ist die Pfandregelung uneinheitlich. Für Bier und Biermischgetränke gilt die Pfandpflicht. Für Wein. Sekt und Schnaps nicht. Auch für Wasser ist Pfand fällig, genau wie für Limonaden und Cola. Nicht aber für Saft, Nektar oder Smoothies. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat einen Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz vorgelegt. Darin wird keine Quote mehr für Mehrweg-Verpackungen festgelegt, Händler sollen stattdessen verpflichtet werden, künftig an den Regalen zu kennzeichnen für welche Verpackungen das günstigere Mehrweg-Pfand und für welche das 25 Cent teure Einweg-Pfand verlangt werden.

Einigen, vor allem rot-grün regierten, Bundesländern geht dieser Entwurf aber nicht weit genug. Sie fordern Pfand grundsätzlich auf alle Getränkeverpackungen, unabhängig vom Inhalt Pfand. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hat sich schon vor einiger Zeit dafür ausgesprochen, auf Einweggetränkeverpackungen künftig eine Art Zwangsabgabe von mindestens 20 Cent zusätzlich zum Pfand zu erheben. Höfken, die Rheinland-Pfalz im Umweltausschuss des Bundesrats vertritt, hat dem Änderungsantrag zum Verpackungsgesetz zugestimmt, zumindest teilweise, wie sie sagt. Bereits vergangene Woche sagte sie unserer Zeitung, dass etwa Wein von der geforderten Ausweitung der Pfandpflicht ausgenommen sei. "Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Verpackungsgesetz die Bundesregierung aufgefordert, das Pfandsystem für die Verbraucher nachvollziehbarer zu gestalten", stellt Höfken nun auf Anfrage erneut klar.

Außerdem seien die in der Stellungnahme gemachten Veränderungsvorschläge beim Pfand durch das Land Rheinland-Pfalz nicht unterstützt worden, sagt die Ministerin. Eine Einführung von Pfand auf Weinflaschen oder Milchtüten habe nicht zur Debatte gestanden. Höfken: "Das ist eine unnötige Schein-Diskussion. Der Bundesrat hat keine Pfandpflicht für Weinflaschen oder Milchtüten beschlossen." Die Länderkammer habe in ihrer Stellungnahme zum Verpackungsgesetz die Bundesregierung aufgefordert, das Pfandsystem für die Verbraucher nachvollziehbarer zu gestalten. Es gehe dabei um Unstimmigkeiten, wie zum Beispiel, dass auf Getränke mit Molkeanteil kein Pfand erhoben wird, ohne Molke aber wohl. Milch oder Milchgetränke meint sie damit aber wohl nicht. Bereits 2010 hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass mit der Molke hergestellten Getränke nicht pfandfrei sein dürften, denn die in solchen Produkten vorhandenen Inhaltsstoffe unterschieden sich gar nicht oder kaum von ähnlichen Erfrischungsgetränken, die ohne Molke hergestellt seien (Az. 38 O 26/10).

Bundesumweltministerin Hendricks hat keine Zweifel daran, dass die Länder mit ihrer Stellungnahme, die Pfandpflicht ausnahmslos auf alle Getränkeverpackungen ausdehnen wollen, also auch auf Milch und Saft. "Damit", so Hendricks gegenüber der Zeitung Rheinische Post, "laufen die Länder Gefahr, sich lächerlich zu machen."
In der Tat scheint es, wie Höfken es formuliert hat, allerdings eine Schein-Diskussion zu sein. Denn die Bundesumweltministerin, die derzeit an der endgültigen Fassung des Verpackungsgesetzes arbeitet, ist nicht auf die Zustimmung der Länder, also dem Bundesrat angewiesen. Daher so Höfken, werde der Beschluss des Bundesrates auch überbewertet. "Es wird so dargestellt, als ob auf Grundlage des Beschlusses des Bundesrates nun reale Änderungen am Gesetz und damit neue Pfandregelungen zu erwarten seien." Es handele sich dabei jedoch nicht "um einen Antrag, der eine konkrete Änderungen im Gesetzestext vornimmt". Es werde vielmehr aufgezeigt, in welchen Bereichen "aus Sicht des Bundesrates" weitergehende Regelungen erwartet würden. "Somit kann festgehalten werden, dass etwa ein Pfand auf Weinflaschen oder Milchverpackungen weder durch ein Land noch den Bundesrat gefordert wurden und der Beschluss des Bundesrates auch nicht dazu führen wird - weder bewusst noch versehentlich."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort