Opfer klagt gegen Saar-Landtag

SAARBRÜCKEN. (mju) Über eine Rechtsanwältin fordert der Vormund eines von dem mutmaßlichen Kinderschänderring missbrauchten Jungen vom Saar-Landtag 50 000 Euro Schmerzensgeld und monatlich 3000 Euro Schadenersatz.

Der heute acht Jahre alte Junge, ein früherer Spielkamerad des verschwundenen Pascal, lebt seit 2001 in einer neuen Pflegefamilie. Durch seine Hinweise war die Polizei auf die Spur der angeblichen Kinderschänder um Christa W., seiner früheren Pflegemutter, gekommen. Der Grund für die Regress-Forderungen: Im Landtag war in nichtöffentlicher Sitzung vertraulich über die Ermittlungen der Polizei und die Angaben des Kindes berichtet worden. Aus dem Sitzungsprotokoll wurde jüngst von dem Magazin "Der Spiegel" detailliert zitiert. Nach Informationen der "Saarbrücker Zeitung" sieht die Anwältin dadurch Privatgeheimnisse des Kindes massiv verletzt. Das Kind könne sich nicht mehr frei bewegen, müsse zusätzlich geschützt werden. Der Landtag sei verantwortlich, weil die Informationen weitergegeben worden seien. Unterdessen berichtet "Der Spiegel", ein V-Mann der Polizei habe unmittelbar nach Pascals Verschwinden Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch in der "Tosa-Klause" von Christa W. gegeben.

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