Orte hängen in der Luft

MAINZ. "Straßensteuer" oder gerechte Lastenteilung? Im Streit um die Umlegung von Straßenausbaukosten der Gemeinden über wiederkehrende Beiträge gibt es nach Einspruch der FDP keine Einigung. Die Mainzer Koalition muss die Reform des Kommunalabgabengesetzes vertagen.

Zwei Wege haben Städte und Gemeinden, um ihre Straßenausbaukosten auf die Einwohner umzulegen: Entweder zahlen direkte Anwohner einmalig ihren Anteil, oder die Kosten werden als wiederkehrende Beiträge zu gleichen Teilen den Bewohnern einer fest umrissenen Abrechnungseinheit auferlegt. Da diese Abrechnungseinheiten meist groß angelegt sind, fallen die Kosten für den Einzelnen entsprechend geringer aus.OVG-Urteil bringt Gemeinden ins Wanken

Doch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz mit verschärften Vorgaben brachte 2003 die Satzung vieler Gemeinden ins Wanken, die seit 1986 das Instrument der wiederkehrenden Beiträge eingeführt haben. Das Gericht legte fest, dass Abrechnungseinheiten nur noch so groß wie kleinere Gemeinden (was auf bis zu 3500 Einwohner hinausläuft) sein dürfen und auf eine gemeinsame Hauptverkehrsstraße angewiesen sein müssen. Nach Auffassung der Richter muss noch ein konkreter Bezug des Ausbauprojektes zum Grundstück des Beitragspflichtigen bestehen. "Viele Gemeinden wissen noch gar nichts von ihren Problemen mit wiederkehrenden Beiträgen", sagt Gerhard Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund. Denn: Wo es keinen Kläger gibt, ist auch kein Richter. Doch die bereits betroffenen Orte "hängen in der Luft", sitzen auf ihren Kosten oder können wegen der Rechtsunsicherheit nicht investieren. "Äußerst ärgerlich" ist daher laut Thielmann das Scheitern der Reform des Kommunalabgabengesetzes - "nach drei Jahren Stillstand". Weil der erste Änderungsvorschlag nach Angaben des SPD-Innenexperten Carsten Pörksen keine Verbesserung brachte, verständigten sich SPD und CDU auf einen Systemwechsel: Das gesamte öffentliche Verkehrsnetz einer Gemeinde sollte als eine Einheit angesehen werden. Demnach wären zu jedem Straßenausbauprojekt auch alle zu Beiträgen verpflichtet. Während ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags sehr vorsichtig davon spricht, dass sich der Gesetzentwurf "im Rahmen des verfassungsrechtlich noch Zulässigen bewegt", trat das Justizministerium entschieden auf die Bremse. Die Beiträge liefen auf eine "Straßensteuer" hinaus, die nicht nur in Bundeskompetenz falle, sondern auch keinen Widerspruch mehr zulasse, heißt es im Hause von Ressortchef Herbert Mertin. Ausbaukosten für gezielte Projekte auf alle zu verteilen, sei zudem eine Ungleichbehandlung. Insgesamt wird ein "hohes verfassungsrechtliches Risiko" gesehen. Ein Gesetz, das keinen Bestand hat, könnte sich schnell als Bumerang erweisen, lautet die Begründung von FDP-Fraktionschef Werner Kuhn zur Absage der Liberalen. Einschätzungen der SPD, das verfassungsrechtliche Risiko sei überschaubar, teilt er nicht. Während die SPD eine Reform nach der Wahl möglichst schnell in einem neuen Anlauf regeln will, dringen die Liberalen erst einmal auf eine Experten-Anhörung. Die Idee, jeden Straßenausbau zur Solidaraufgabe zu machen, dürfte damit vom Tisch sein.

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