Ortsbürgermeister nicht vorbestraft
BETTENFELD/TRIER. (mai) Das Landgericht Trier hat das Urteil im Wahlfälschungsprozess gegen den Ortsbürgermeister von Bettenfeld (Kreis Bernkastel-Wittlich), Reinhold Meuers, entschärft. Wegen Wahlfälschung und Verleitung zur Falschaussage bei der Briefwahl eines Mitbürgers war der Ortsbürgermeister vom Amtsgericht Wittlich zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden.
07.03.2006
, 21:07 Uhr
Im Berufungsverfahren hat das Landgericht das Urteil aufgrund einiger entlastender Punkte abgeschwächt auf 80 Tagessätze. Ab 90 Tagessätzen spricht man von vorbestraft.