Polizei erhält mehr Rechte

MAINZ. Verdächtige sollen in Rheinland-Pfalz künftig bis zu sieben Tage ohne Haftbefehl in Gewahrsam genommen werden können. Entsprechende Pläne für ein verschärftes Polizeigesetz hat das Mainzer Landeskabinett gebilligt.

Die Dauer einer möglichen Vorbeugehaft will die Mainzer Landesregierung drastisch verschärfen. Galt bisher eine 24-Stunden-Frist, die von einem Richter allenfalls nach einem Tag verdoppelt werden konnte, sollen künftig bis zu sieben Tage richterlich festgesetzt werden können. In Gewahrsam genommen werden können laut Polizeigesetz Verdächtige, um eine "unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr zu verhindern". Angepeilte Handys ermöglichen Überwachung

Bisher wurde Vorbeugegewahrsam in erster Linie bei rechtsradikalen Aufzügen oder der Festsetzung von Hooligans eingesetzt. Nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums ist nicht zuletzt das oftmals zeitaufwändige Feststellen der Identität ausländischer Krimineller ausschlaggebender Punkt für die massive Ausweitung der Frist. Er verwies darauf, dass in Bayern und Baden-Württemberg bis zu 14 Tage Vorbeugehaft verhängt werden können. Weil die Befugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden nach Überzeugung von Innenminister Walter Zuber (SPD) nicht mehr zum Schutz vor Alltagskriminalität, terroristischer Bedrohung und organisierter Kriminalität ausreichen, soll unter anderem auch das Recht zur Personenkontrolle bei zu erwartenden Gewalttätigkeiten ausgeweitet werden. Die Anhalte- und Sichtkontrollen sind auch im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität und unerlaubten Aufenthalt möglich. Zur Abwehr besonders schwerer Straftaten wird ein Einsatz der so genannten Rasterfahndung möglich. Mobiltelefone sollen künftig zur Standortbestimmung und zur Erstellung von Bewegungsbildern von Verdächtigen angepeilt werden können. Ist dabei Gefahr im Verzug, braucht es dazu keine richterliche Anordnung. Geregelt wird in dem Gesetzentwurf auch die Video-Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten und der Einsatz von Videotechnik zur Fahndung und in Polizeiwagen zur eigenen Sicherheit der Beamten. Um Frauen vor prügelnden Partnern und allgemein Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen besser zu schützen, soll die Polizei mehrtägige Platzverweise und Rückkehrverbote verhängen können. Nach Meinung der CDU greift das Gesetz zu kurz, weil verdachtsunabhängige Kontrollen nur mit Einschränkungen zugelassen werden.

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