Polizeigesetz unter der Lupe

MAINZ. (win) Der im rheinland-pfälzischen Polizeigesetz geregelte Große Lauschangriff zur Überwachung möglicher Straftäter wird vermutlich eingeschränkt. Entsprechenden Empfehlungen des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages steht die SPD positiv gegenüber.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff vom März dieses Jahres wird auch Folgen für das fast zeitgleich verabschiedete Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) des Landes haben. Bei der Überwachung möglicher Straftäter zur Vorbeugung von Straftaten sollten bei "besonderen persönlichen Verhältnissen" der abgehörten Personen strengere Anforderungen gelten als bisher, sagte der SPD-Innenpolitiker Carsten Pörksen. Nach der Sommerpause sollen Experten zu einer möglichen Gesetzesänderung gehört werden. Zu den Einschränkungen beim Einsatz des Großen Lauschangriffs rät ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Landtag, das im Auftrag der SPD die Folgen eines Verfassungsgerichtsurteils für das Polizeigesetz prüfte. Die Richter hatten bundesgesetzliche Regelungen in der Strafprozessordnung teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil hat zwar aus Sicht des Mainzer Gutachtens keine unmittelbaren Konsequenzen für das POG, das sich vor allem mit der Überwachung zur Vorbeugung von Straftaten und weniger zur Überführung von Straftätern beschäftigt. Dennoch wird empfohlen, die Privatsphäre besser vor Eingriffen zu schützten. Die Überwachung soll nur möglich sein, wenn zu erwarten ist, dass über die Planung von Straftaten geredet wird und Erkenntnisse gewonnen werden können, "die für die Abwehr der Gefahr unmittelbar von Bedeutung sind". Diese Einschränkung gilt bisher nicht. Pörksen räumte ein, dass die Vorgabe nur schwierig in der Praxis umzusetzen sein wird. Der Koalitionspartner FDP will das Gutachten erst noch prüfen.

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