Rechtsfreier Raum?

MAINZ. (win) Die Grünen fordern eindeutige rechtliche Grundlagen für Zwangsvorführungen. Damit soll die unkontrollierte Befragung von Flüchtlingen, wie im Juni in Trier, verhindert werden.Die umstrittene Befragung von Flüchtlingen durch chinesische "Experten" in der Trierer Zentralstelle für Passbeschaffung und Abschiebung hat nach Auffassung des Landtagsabgeordneten Reiner Marz in einem rechtsfreien Raum stattgefunden. Es müsse sichergestellt werden, dass künftig das Verwaltungsverfahrensrecht gelte und damit die Anwesenheit deutscher Behördenvertreter und die Möglichkeit eines Rechtsbeistandes gewährleistet sei, sagte Marz.Nach der Zwangsvorführung zur Identitätsfeststellung von 31 ausreisepflichtigen chinesischen Flüchtlingen hatten mehrere Betroffene Anzeige erstattet, weil sie nach eigenen Angaben bedroht oder verletzt wurden. Die Ermittlungsverfahren wurden jedoch eingestellt. Die eigens eingereisten Mitarbeiter des Ministeriums für öffentliche Sicherheit hatten die Flüchtlinge ohne deutsche Behördenvertreter befragt. Unabhängige Begleiter waren nicht zugelassen.Für die Befragung greift nach Auffassung des Innenministeriums nicht das Verwaltungsverfahrensgesetz, sondern eine deutsch-chinesische Übereinkunft, die allerdings nicht öffentlich gemacht wird. Dem widersprechen die Grünen und Rechtsanwalt Eberhard Kunz als Vertreter der betroffenen Chinesen heftig. Weil die Vorführung Teil des Abschiebeverfahrens sei, müsse auch deutsches Recht gelten. Für neun in Trier vernommenen Chinesen laufen derzeit Petitionsverfahren und teilweise Asylfolge-Anträge.

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