Richter findet bei Urteil gegen Ex-Chef der Trierer Handwerkskammer klare Worte

Trier · Das Koblenzer Landgericht hat den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Trierer Handwerkskammer, Hans-Hermann K., zu einer Geldstrafe von 27 000 Euro verurteilt. Er sei des Subventionsbetrugs schuldig. K. will das Urteil anfechten.

 Hatten auf einen Freispruch gehofft: Hans-Hermann K. (rechts) und sein Rechtsanwalt Philipp Grassl. TV-Foto: Christiane Wolff

Hatten auf einen Freispruch gehofft: Hans-Hermann K. (rechts) und sein Rechtsanwalt Philipp Grassl. TV-Foto: Christiane Wolff

Foto: (h_st )

Mitarbeiter, die im Urlaub waren. Handwerksmeister, die gar nicht wussten, dass das Projekt überhaupt existierte. Kammerangestellte, deren Gehälter bereits zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur gezahlt wurden: Für sie alle beantragte die Trierer Handwerkskammer 2002 und 2003 beim Bundesinstitut für Berufsbildung Gehaltszuschüsse von insgesamt rund 80 000 Euro. Dabei war in den Projektrichtlinien klar geregelt, dass nur für solche Mitarbeiter des Kompetenzzentrums für nachhaltiges Sanieren und Renovieren Fördergelder beantragt werden durften, die entweder neu eingestellt oder für die Projektarbeit freigestellt waren.

Solche Mitarbeiter gab es allerdings gar nicht. "Stattdessen wurden beim Fördergeldgeber Stundennachweise eingereicht, die höchstens zufällig mit den echten Arbeitszeiten für das Projekt übereinstimmen", beschrieb Richter Torsten Bonin das damalige Abrechnungssystem der Kammer. Um die maximale Zuschusssumme ausschöpfen zu können, sollten alle "irgendwie ins Projekt passende Arbeitsstunden" beim Fördergeldgeber angemeldet werden. "Was nicht passte, wurde dabei passend gemacht", fasste der Vorsitzende der für Wirtschaftskriminalität zuständigen fünften Großen Strafkammer des Koblenzer Landgerichts den Betrug zusammen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Kammer, Hans-Hermann K., zusammen mit weiteren ehemaligen Führungskräften angeklagt. In sechs Projekten sollten sie zwischen 2002 und 2008 mehr als 880 000 Euro hinterzogen haben. Der Nachweis fiel der Staatsanwaltschaft allerdings schwer. K. hatte stets betont, nicht gewusst zu haben, dass es gefälschte Förderanträge gab.

Der Prozess habe allerdings gezeigt, dass K. "nicht ahnungslos war", sagte Richter Bonin bei seiner eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. Die Falschabrechnungen seien "kein Geheimnis" des Projektleiters gewesen, sondern im Lenkungsgremium, dem K. vorstand, "offen kommuniziert" worden. "Die Täuschung des Fördergeldgebers war beabsichtigt", führte Bonin aus.

K. habe sich allerdings nie persönlich bereichern wollen, das Geld sei ausschließlich in die Kassen der Kammer geflossen.
Dass der Subventionsbetrug im laut Gesetzestext "großen Ausmaß" nicht stärker als mit 180 Tagessätzen à 150 Euro bestraft werde, hänge mit den mildernden Umständen zusammen, erklärte Bonin: K. habe wegen des Betrugs damals seinen Arbeitsplatz verloren, und die Taten lägen mittlerweile mehr als zehn Jahre zurück. Zudem habe die lange Verfahrensdauer den mittlerweile 71-Jährigen stark belastet.

Das Gericht sei bei seinem Schuldspruch im Wesentlichen dem Plädoyer der Anklage gefolgt, erklärte Staatsanwalt Matthias Saal nach dem Urteil gegenüber dem TV. "Bei der Strafzumessung hat das Gericht lediglich den strafmildernden Belastungen, denen K. ausgesetzt war, etwas mehr Gewicht beigemessen, aber insgesamt sind wir mit dem Urteil zufrieden", sagte Saal. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 37 000 Euro gefordert (der TV berichtete).

"Mein Mandant und ich sind davon ausgegangen, das Gericht werde ihn in allen Anklagepunkten freisprechen", sagte hingegen K.s Rechtsanwalt Philipp Grassl. K. sei weiter der Überzeugung, dass die gegen ihn gemachten Vorwürfe nicht zutreffen. Er werde daher gegen das Urteil Revision einlegen.

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