Richter und Staatsanwalt nicht befangen

Die Befangenheitsanträge gegen einen Richter und einen Staatsanwalt in einem Drogenprozess vor dem Trierer Landgericht sind erwartungsgemäß abgelehnt worden. Gestern wurde die Anklage gegen die drei mutmaßlichen Drogendealer verlesen.

Trier. (wie) Staatsanwalt Manfred Stemper muss fast zwei Stunden warten, bis er die 18-seitige Anklageschrift verlesen kann. Zuvor muss der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer, Richter Armin Hardt, zunächst einmal jede Menge Beschlüsse verlesen. Eine Woche zuvor hatten die Anwälte der drei Angeklagten Befangenheitsanträge gegen den Richter und einen der beiden Staatsanwälte gestellt. Begründung: Durch die Zulassung eines psychiatrischen Gutachtens, das nachweisen soll, ob zwei der drei auf der Anklagebank Sitzenden nach Ende der drohenden Gefängnisstrafe weiter in Sicherungsverwahrung bleiben sollen, seien Richter und Staatsanwalt voreingenommen. Der Antrag, über den andere Richter des Landgerichts entschieden haben, wird erwartungsgemäß abgelehnt. Begründung: Ein Misstrauen gegen den Richter sei nicht gerechtfertigt. Ähnlich argumentiert auch die Staatsanwaltschaft, die die von den Verteidigern geforderte Ablösung von Staatsanwalt Eric Samel ablehnt. Dieser habe die Anwälte rechtzeitig darüber informiert, dass ein Gutachter beauftragt worden sei, heißt es in der Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwaltes Jürgen Brauer. Er wirft den Anwälten vor, durch die Anträge den Prozess stören zu wollen.

Kein Erfolg hat auch der Antrag, statt zwei drei Richter in dem Prozess einzusetzen. Genauso wenig wie der Versuch eines der drei Anwälte kurz vorher, das Verlesen der Anklageschrift zu verhindern, weil sie angeblich gesetzlichen Vorgaben nicht entspreche. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Libanesen und einem Trierer vor, zwei Jahre lang mehrere Kilogramm Rauschgift aus den Niederlanden geschmuggelt und verkauft zu haben.

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