Rückendeckung für besorgte Bauern

TRIER. In ihrer Sorge um neue, weitgehende Einschränkungen durch die so genannten FFH-Gebiete haben die Landwirte Rückendeckung von der Initiative Region Trier erhalten.

Kommt die Rede auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (EU), erzählt Walter Clüsserath gern von einem Fall in Fisch. Dort, so der Chef des Bauern- und Winzerverbands im Kreis Trier-Saarburg, habe man einen seltenen Zugvogel entdeckt, der im Frühjahr und Herbst jeweils einige Tage auf einem landwirtschaftlich genutzten Gelände rastete. Im Rahmen der Richtlinie, die alle EU-Staaten verpflichtet, bis 2015 ein Netz von Schutzgebieten zum Erhalt natürlicher Lebensräume für wilde Tiere und Pflanzen aufzubauen, sollte deshalb in Fisch ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden. "Für den Bauern hätte das massive Einschränkungen bedeutet", sagt Clüsserath. Maisanbau zum Beispiel wäre dann nicht mehr möglich gewesen. Um die Geschichte abzukürzen: Nach Interventionen bei verschiedenen Behörden ist das Vogelschutzgebiet nicht ausgewiesen worden. Den Argwohn der Bauern gegenüber der FFH-Richtlinie mindert das nicht: Sie befürchten neue, weitgehende Einschränkungen. "Irgendwann muss mal Schluss sein", sagt Clüsserath - und erhält Schützenhilfe vom Präsidenten des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau, Leo Blum. Bei der Ausweisung von FFH-Gebieten habe man "überzogen", sagt er. "Ob diese Menge an Fläche ausgewiesen werden muss, möchte ich bezweifeln." "Menschenverstand anwenden"

Der Arbeitskreis Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Initiative Region Trier (IRT) hat die Sorgen der Bauern jetzt aufgegriffen. "Vielerorts besteht hoher Gesprächsbedarf - gerade in einem so stark landwirtschaftlich geprägten Gebiet wie der Region Trier", heißt es in einer Stellungnahme. 40 Prozent der Gesamtfläche von 492 000 Hektar würden als Acker- und Grünland genutzt, 45 Prozent forstwirtschaftlich, auf weiteren vier Prozent werde Wein angebaut. Zugleich seien bereits erhebliche Flächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Der Arbeitskreis forderte die Behörden auf, bei der Festlegung von FFH-Gebieten auf die im ländlichen Raum lebenden und arbeitenden Menschen Rücksicht zu nehmen. Die Landwirtschaft ernähre viele Familien und erhalte weite Flächen durch eine ordnungsgemäße Nutzung. Ein Thesenpapier des Arbeitskreises bekräftigt die Kooperationsbereitschaft mit dem Naturschutz und will gleichzeitig die Position von Landwirten und Winzern in der Diskussion stärken. Einzelheiten können im Internet abgerufen werden. Grundsätzlich sei gegen die FFH-Gebiete nichts einzuwenden, betonen auch die Bauernvertreter Clüsserath und Blum. "Es kann nicht jeder machen, was er will, das sehe ich ein", sagt Clüsserath. "Aber ich appelliere dafür, den gesunden Menschenverstand anzuwenden." Der seltene Zugvogel, argumentiert er, würde ja nicht ausgerechnet in Fisch rasten, wenn er dort etwas vermisse. "Er kommt, weil es ihm dort gut gefällt - und das ist darauf zurückzuführen, dass der Bauer so schafft, wie er schafft."

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