"Sadistisch wie Folter"

TRIER. Weil sie die zweieinhalbjährige Tochter ihrer einst besten Freundin grausam misshandelt und letztlich getötet habe, soll eine 32 Jahre alte Frau aus Lissendorf (Kreis Daun) lebenslang hinter Gitter. "Es war Mord", meinte Staatsanwalt Peter Fritzen in seinem Plädoyer vor dem Trierer Landgericht.

Es ist ein quälend langer Prozess. Für alle Beteiligten. Seit sieben Monaten und inzwischen 18 Prozesstagen verhandelt das fünfköpfige Schwurgericht bereits gegen die 32-jährige Kamerunerin Haoua H., die die kleine Salomé ermordet haben soll. Das Motiv wird wohl ein Rätsel bleiben. Denn die Angeklagte schweigt, seit der Prozess im Mai begonnen hat.Haoua H. sitzt auch am Mittwoch still und mit unbeweglicher Miene zwischen ihren beiden Verteidigern und der Dolmetscherin. Nur ab und an schüttelt sie kaum merklich den Kopf, als Staatsanwalt Peter Fritzen von den Grausamkeiten berichtet, die die kleine Salomé in den letzten Wochen vor ihrem Tod Ende November 2005 erleiden musste.

Der Gerichtsmediziner hat bei der Obduktion der Leiche zahllose Stich- und Schnittwunden festgestellt, Brüche, Narben, Bisswunden und sogar ausgestanzte Hautstücke. "Das mutet quälerisch und sadistisch an und erinnert an Folter", sagt Fritzen mit einer fast befremdlich wirkenden buchhalterischen Unaufgeregtheit in der Stimme. In seinem 50-minütigen Plädoyer lässt der Staatsanwalt kein gutes Haar an der zuletzt im Eifelort Lissendorf wohnenden Diplomaten-Tochter. Das ist ungewöhnlich. Selbst das fast schon obligate "für die Angeklagte spricht..." erspart sich Fritzen.

Woher sollte er die "Pluspunkte" auch nehmen, so schweigsam und scheinbar in sich gekehrt Haoua H. während des gesamten Prozesses war? Selbst ihre beiden versierten Verteidiger Otmar Schaffarczyk (Trier) und Markus Herzog (Koblenz) fanden keinen rechten Zugang zu der gebürtigen Kamerunerin.

Nächsten Donnerstag fällt das Urteil

Am vorletzten Verhandlungstag zieht das Duo trotzdem noch einmal alle Register der Strafverteidigerkunst und bombardiert das Schwurgericht mit einer Flut von Beweisanträgen. Sogar an einen Lügendetektor wollen die Rechtsanwälte ihre Mandantin anschließen lassen. "Ein völlig ungeeignetes Beweismittel", meint die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz, die alle Anträge der Verteidigung zurückweist.

Schaffarczyk und Herzog fordern in ihren Plädoyers, dass die seit 13 Monaten in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte freigesprochen wird - "mangels Tatnachweis", wie es die Juristen formulieren.

Nächsten Donnerstag fällt das Urteil. Wird Haoua H. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, kann sie frühestens nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

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