Schlappe für Umweltschützer

WITTLICH/LEIPZIG. (mai) Der Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Revision für den ersten Abschnitt der Bundesstraße 50 neu doch noch zuzulassen, ist gestern abgelehnt worden.

Damit ist die für diesen Abschnitt positive Gerichts-Entscheidung rechtskräftig. Gebaut wird an dem Abschnitt vom Autobahnkreuz bei Wittlich bis Platten seit wenigen Wochen. Der Rechtsanwalt des Landes, Bernhard Stüer, sieht in dieser Entscheidung ein positives Signal für den zweiten Abschnitt mit Hochmoselübergang: Das Bundesverwaltungsgericht bestätige damit, dass es keine Alternativen zu dieser Trassenführung gebe. Dem widerspricht BUND-Rechtsanwalt Peter Dyx: "Das Oberverwaltungsgericht hat die Meinung vertreten, dass die beiden Abschnitte deutlich zu trennen sind." Der Planfeststellungsbeschluss für den Hochmoselübergang war für rechtswidrig erklärt worden, das Land hat Revision eingelegt.

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