"Schlauer Christian" ohne Glück

TRIER. Christian F., Auslöser der legendären "Polen-Affäre", muss erneut ins Gefängnis. Das Trierer Landgericht verurteilte den 28-Jährigen wegen Betrugs zu einer einjährigen Haftstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Trierer Justiz- und Polizeikreisen ist die so genannte Polen-Affäre bis heute unvergessen: Der Skandal kostete den damaligen Trierer Polizeipräsidenten Jürgen Polka den Job und sorgte darüber hinaus für einigen politischen Wirbel. Auslöser der ungenehmigten Polenfahrt von vier Trierer Polizeibeamten war der damals 22-jährige Christian F. - ein im Milieu bekannter Wichtigtuer. Mal jobbte der seinerzeit noch Ungelernte angeblich für das Landeskriminalamt, mal für das amerikanische FBI, mal als Privatdetektiv oder Rechtsanwalt. Auf eine von Christians zahllosen Lügenmärchen fiel Anfang 1998 ausgerechnet die Polizei rein. Der Trierer Münchhausen hatte angeblich in Polen Beweise deponiert gegen korrupte Beamte des Landeskriminalamts. Die Polizisten düsten ohne Genehmigung der Staatsanwaltschaft gen Osten, der angeblich so heiße Tipp erwies sich als Schuss in den Ofen. Triers oberster Polizeichef flog, und "der schlaue Christian" (Amtsrichter Helmut Reusch) musste brummen: Drei Jahre und vier Monate Gefängnis lautete schließlich das Urteil gegen den damals bereits mit einer beeindruckenden Vorstrafen-Liste ausgestatteten Ganoven. Psychisch krank und geläutert

Bestraft wurde Christian F. in dem Prozess nicht nur wegen der "Polen-Affäre", sondern auch wegen anderer Missetaten: Förderung der Prostitution, Menschenhandel, Nötigung, Betrug und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der junge Mann war Anfang 2002 gerade einmal ein halbes Jahr wieder auf freiem Fuß, da wurde er schon wieder aktiv: Diesmal erleichterte Christian F. alias "Ermittlungsdienst Reuter" eine Seniorin um mehr als 3000 Euro. Er wollte der Dame angeblich mehrere 100 000 Mark zurück besorgen, die ein ehemaliger Zellenkumpan der Lady schuldete - gegen Vorschuss. Der Schwindel flog auf, weil ein Verwandter der Frau misstrauisch wurde und die Polizei alarmierte. Ende September 2004 wurde der mittlerweile als Prokurist bei einem regionalen Fernsehsender tätige Christian F. wegen Betrugs zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen seine mitangeklagte Ehefrau wurde abgetrennt und gegen 2000 Euro Geldstrafe eingestellt. Christian F. ging in die Berufung, über die am Freitag verhandelt wurde. Wie ein Häufchen Elend sitzt der mittlerweile 28-Jährige gestern zwischen seinen beiden Kölner Anwälten, die immer wieder darauf hinweisen, wie psychisch krank ihr derzeit in einer Fachklinik untergebrachter Mandant doch sei und geläutert obendrein. Oberstaatsanwalt Ingo Hromada beeindruckt das wenig. Und auch Richter Armin Hardt ist nicht gnädiger als nötig. "Ein Jahr ohne Bewährung", lautet schließlich das abgemilderte Urteil. Wird es rechtskräftig, kommen wohl noch 13 nicht abgesessene Monate aus der Polen-Affäre dazu.

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