Schulgesetz: Durchstarten bis zur Uni

MAINZ. Neue Perspektiven für junge Menschen mit beruflicher Bildung: Berufsoberschulen bieten die Chance, sich bis hin zu einem Universitätsstudium zu qualifizieren. Der Landtag berät am Mittwoch erstmals das überarbeitete Schulgesetz.

Eine weiterentwickelte Berufsschul-Landschaft soll in Rheinland-Pfalz im kommenden Jahr zusätzliche Bildungswege neben der herkömmlichen Teilzeit-Berufsschule im dualen Ausbildungssystem öffnen. Dazu werden nach den Sommerferien 2004 die Berufsoberschule I und die Duale Berufsoberschule neu eingerichtet, die zur Fachhochschulreife führen. Ab Mitte 2005 kann anschließend eine Berufsoberschule II besucht werden, die mit fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife den Weg zur Universität frei macht. Neu strukturiert werden im Land auch Berufsgrundbildungsjahr vor Antritt einer Ausbildung und Berufsfachschule. Mehr Attraktivität und Gleichwertigkeit

Jungen Menschen sollen mit den Neuerungen bestmögliche persönliche und berufliche Entwicklungschancen angeboten werden, verspricht Bildungsministerin Doris Ahnen. Von den zunehmenden Möglichkeiten im Bereich der Berufsbildenden Schulen (BBS) wird mehr Attraktivität und eine echte Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung erwartet. Im BBS-System sollen zudem Sackgassen im Lebensweg vermieden werden. Die Berufsoberschule I, die an die Stelle der Fachoberschulen tritt, setzt den qualifizierten Sekundarabschluss I (mittlere Reife) und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung voraus. In einem Jahr Vollzeitunterricht kann die Fachhochschulreife erreicht werden. Die parallel angelegte duale Berufsoberschule ermöglicht auch berufsbegleitend in Teilzeitunterricht die gleiche Qualifizierung. Mit der Fachhochschulreife in der Tasche können Absolventen beider Wege anschließend auch die Berufsoberschule II besuchen, um in einjährigem Vollzeitunterricht die fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. Werden die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen, kann auf diesem Weg auch die allgemeine Hochschulreife erworben werden, die das Tor zu allen Studiengängen an den Universitäten öffnet - vorausgesetzt, es wird eine mögliche Zulassungsbeschränkung überwunden. Das neue Schulgesetz sieht als zweiten Schwerpunkt in der BBS-Reform zudem die Trennung der bisher zweijährigen Berufsfachschule in zwei eigenständige Bildungsgänge und die Integration des Berufsbildungsjahres in die neue Berufsfachschule I vor. Damit soll sich vor allem die Eingangsqualifikation von Jugendlichen mit Hauptschulabschluss und ohne Lehrstelle zum Start in die Berufsausbildung verbessern. Bei entsprechendem Notendurchschnitt (mindestens 3,0) kann anschließend in der Berufsfachschule II die mittlere Reife absolviert werden. Kampf gegen Wiederholer und Abbrecher

Durch die neue Struktur in diesem Bereich soll bereits nach einem Jahr ein besserer Übergang in die Berufsausbildung ermöglicht werden. Zum anderen sollen die hohen Wiederholer- und Abbrecherquoten der bisher zweijährigen Berufsfachschule gesenkt werden. Durch mehr Freiheiten bei Angebot und Gestaltung von Unterricht verspricht sich das rheinland-pfälzische Bildungsministerium zusätzliche Anziehungskraft für die berufsbildenden Schulen.

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