Schutz für Schuldner und Verbraucher

Im Zuge der Haushaltsberatungen hat der Landtag am Donnerstag mehrere Gesetze und Verordnungen verabschiedet.

Mainz. (ren) Der Landtag hat gestern den Doppelhaushalt und das Schulgesetz verabschiedet. Zudem beschloss das Parlament:

Insolvenzberatung: Überschuldete Verbraucher sollen besser vor unseriösen gewerblichen Schuldenregulierern geschützt werden. Wer als Insolvenzberater tätig sein will, muss künftig Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sein. Die Anerkennung vom Landesamt für Soziales erhält nur, wer nicht nebenbei gewerblich Kredite oder Finanzierungen vermittelt. Die Beratung muss kostenlos sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5000 Euro. Die Zahl der Insolvenzberatungen in Rheinland-Pfalz hat sich innerhalb von sieben Jahren auf 13 400 im Jahr 2007 verdoppelt.

Verbraucher-Auskunft: Wie viel Uran ist in meinem Trinkwasser? Wurde mit Pestiziden belastetes Obst in meinem Supermarkt gefunden? Mit Fragen zur Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln können sich Bürger künftig auch an ihre Kreisverwaltung, die Stadt oder die Verbandsgemeinde wenden. Das Landes-Verbraucherinformationsgesetz dehnt die bereits seit Mai für die Landesbehörden geltende Auskunftspflicht auf die Kommunen aus. Für aufwendigere Auskünfte werden Gebühren fällig.

Lotto-Annahmestellen: Die Zahl der Lotto-Annahmestellen im Land soll bis Ende 2011 um weitere 50 auf dann 1150 sinken. Damit zieht die Landesregierung die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Wettmonopol: Entlassen werde aber niemand, versichert die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Die Annahmestellen schließen aus Altersgründen oder weil sonstige Einnahmen zurückgehen. Das neue Glücksspielgesetz schafft auch die Voraussetzung dafür, dass das Land die Lotto GmbH mit der Veranstaltung von Lotto beleihen kann. Auch das dient der Sicherung des Staatsmonopols, denn das Land ist zu 51 Prozent an der GmbH beteiligt.

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