Schutz reicht Gericht aus

Wegen der Nachbesserungen beim Naturschutz sind die Pläne für den Bau der B 50 neu laut Oberverwaltungsgericht nicht zu beanstanden. Gegen diese Entscheidung wird der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Koblenz/Ürzig. Der Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Bauabschnitt der B 50 neu zwischen Platten und Longkamp (Landkreis Bernkastel-Wittlich) steht in seiner ergänzten Fassung mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht im Einklang. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in seiner Begründung für das Urteil von Anfang November klargestellt (Aktenzeichen 8 C 11523/06.OVG). Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zweifelte daran und hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Straße geklagt, die vom Kreuz Wittlich zur B 327 auf dem Hunsrück führen soll. Laut Gericht sei aufgrund eines 14 Millionen Euro teuren Maßnahmenpakets zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und zum Ausgleich von Eingriffen in Biotope das Vorhaben mit Zielen des europäischen Vogelschutzgebiets und der drei Schutzgebiete nach der Europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtline im Einklang. Die vom BUND favorisierte Alternativ-Trasse mit der Durchquerung des Moseltals anstelle einer 160 Meter hohen Brücke bei Ürzig wurde verworfen, weil so das Ziel einer europäischen Fernstraßenverbindung nicht erreichbar sei. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wird der BUND Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Ewald Manz auf Anfrage. Das Bundesverwaltungsgericht müsse prüfen, ob unter anderem Beweisanträge für den Europäischen Gerichtshof genügend in der Entscheidung berücksichtigt worden sind.

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