Selbstbestimmung ohne Bürokratie

MAINZ. (win) Das Betreuungsrecht soll unbürokratischer werden: Ehegatten werden künftig ohne besonderes Verfahren bereits Vollmachten per Gesetz erhalten.

Das sieht eine Bundesratsinitiative vor, der Rheinland-Pfalz beitritt. Mit einer Modernisierung des Betreuungsrechts soll die gesetzliche Vertretungsmacht für Angehörige und insbesondere für Ehegatten neu geregelt werden. Weit verbreitet ist bisher die unzutreffende Auffassung, dass bei einer schweren Erkrankung die nächsten Angehörigen automatisch befugt seien, notwendige Angelegenheiten zu entscheiden. Laut Gesetz muss jedoch auch in diesen Fällen ein Betreuungsverfahren mit Beteiligung eines Arztes, des Gerichts und der Betreuungsbehörde eingeleitet werden. Der Gesetzentwurf stärke das Selbstbestimmungsrecht, baue Bürokratie ab und führe effektiverem Geldeinsatz, so Justizminister Herbert Mertin (FDP). Die Änderungen sollen auch dazu beitragen, die Kostenexplosion durch den massiven Anstieg der Betreuungsverfahren in den Griff zu bekommen. So sollen Betreuer künftig nicht mehr nach aufwändigen Einzelabrechnungen der Arbeitsstunden, sondern nach gestaffelten Pauschalen bezahlt werden. Nicht mehr vorgesehen ist die ursprünglich geplante Kürzung der Pauschale von 312 Euro für ehrenamtliche Betreuer. Landesweit gibt es 55 000 Betreuungsfälle. Die Kosten stiegen in den vergangenen zehn Jahren um mehr als das Hundertfache auf rund 20 Millionen Euro in diesem Jahr. Rund 70 Prozent der Betreuungen werden ehrenamtlich meist durch Familienangehörige geleistet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort