Sextäter: Strafe reduziert

TRIER. (dpa/red) Ein verurteilter Sexualstraftäter aus dem Altkreis Bitburg hat nach einem erfolgreichen Einspruch beim Bundesgerichtshof (BGH) erreicht, dass seine Gefängnisstrafe von elf Jahren auf neun Jahre und sechs Monate gesenkt wird.

Das Landgericht Trier korrigierte das Strafmaß vom 7. August 2003 auf Weisung des BGH, weil 100 der rund 600 angeklagten Fälle bereits verjährt waren. Der heute 46-Jährige wurde nun wegen sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter in 499 Fällen verurteilt. Außerdem wegen einer Vergewaltigung sowie einem verbotenen Beischlaf zwischen Verwandten. Der Mann hatte seine 1983 geborene Tochter laut Urteil über ein Jahrzehnt lang - von 1990 bis 2002 - regelmäßig missbraucht. Jahrelang hatte sie mit ihrem Vater in einem Bett schlafen müssen. Im Prozess hatte sich die Familie auf die Seite des Vaters geschlagen, der sogar die Vaterschaft des Mädchens geleugnet hatte. Eine Gen-Analyse überführte ihn der Lüge.

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