Sexuelle Anspielungen: Beamter verurteilt

Trier. (wie) Ein Personalchef einer pfälzischen Stadtverwaltung wird in seiner Laufbahn zurückgestuft, weil er gegenüber neu eingestellten Frauen sexuelle Anspielungen gemacht hat. Das Trierer Verwaltungsgericht, als zuständige Landesdisziplinar-Kammer, sah es als erwiesen an, dass der Beamte, gegenüber den betroffenen Frauen verbal "in nicht hinnehmbarer Form zudringlich geworden" sei, indem er etwa nach der BH-Größe gefragt habe.

Das sei ein schweres Dienstvergehen, weil er ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt habe. Da er sein Vergehen bereut, sei die Zurückstufung eine ausreichende Verurteilung (Az.: 3 K 143/08.TR).

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