Späte Strafe

TRIER. Weil er mit seinem Segelschiff mehrere hundert Pfund Marihuana von einer Atlantik-Insel zur nächsten schmuggelte, hat das Landgericht einen 39 Jahre alten Mann aus Trier zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Als es an einem frühen Dienstagmorgen Mitte Januar dieses Jahres an der Tür eines 39-jährigen Trierers schellt, ahnt der Mann nicht, dass ihn wenig später die Vergangenheit einholen wird. Mit den Worten "Wir haben etwas Unangenehmes für Sie" begrüßen zwei Beamte des Mainzer Landeskriminalamts den Bauzeichner, in der Hand einen Haftbefehl. Der Trierer, so der Vorwurf, soll vor sechs Jahren mit seiner Segelyacht zwischen Atlantik und Karibik einige Fahrten als Drogenkurier gemacht haben - gegen Bares. Im Bermuda-Dreieck verschwunden

Das streitet der Mann auch gar nicht ab. Im Gegenteil: Vor fünf Jahren hatte er sich sogar freiwillig bei der amerikanischen Botschaft in Nassau auf den Bahamas gemeldet und den dortigen Drogenfahndern der DEA (Drug Enforcement Administration) bereitwillig Auskunft gegeben über mehrere Kurierfahrten, die er mit seiner weißen Yacht zuvor aus Geldnot gemacht hatte. "Ich hatte irgendwie die Nase voll", sagt der 39-Jährige rückblickend zu den Gründen. Für die örtlichen Behörden ist das freimütige Geständnis des Trierers ein Schuss ins Schwarze. Mithilfe des Kronzeugen gelingt es ihnen, einen seit langem verdächtigten lokalen Drogenbaron endlich vor Gericht und letztlich hinter Schloss und Riegel zu bringen. Dem mittlerweile verheirateten und nach Deutschland zurückgekehrten Mann, der einst "aus Fernweh" in die große, weite Welt gesegelt war, sichern sie sogar Immunität und freies Geleit zu, damit er zu der Verhandlung gegen mehrere Drahtzieher auf die Bermudas geflogen kommt. "Danach", sagt er, "habe ich nie wieder etwas von der Sache gehört." Bis zu jenem Januarmorgen dieses Jahres, als plötzlich zwei LKA-Beamte vor seiner Tür stehen und ihm den Haftbefehl unter die Nase halten. "Es war ein absoluter Schock", sagt er. "Auf den Bermudas hatten sie mir doch gesagt, gegen mich würde nicht mehr ermittelt." Da hatte der Trierer seine Rechnung allerdings ohne die deutschen Behörden und das so genannte Weltrechtsprinzip (siehe Stichwort) gemacht. Über einen Verbindungsmann des Bundeskriminalamts bekamen damals auch das Landeskriminalamt und schließlich die Trierer Staatsanwaltschaft Wind von der Sache. Viereinhalb Jahre vergingen, bis die Behörden Bermudas auf das deutsche Rechtshilfeersuchen (Staatsanwältin Sandra Dellwo: "Das war offenbar im Bermuda-Dreieck verschwunden.") reagierten und die Unterlagen zur Verfügung stellten. Das war der Grund dafür, dass sich der Trierer erst jetzt vor Gericht verantworten muss. Aus dem Aussteiger von einst ist längst ein unscheinbarer Familienvater mit festem Job geworden. Seit seine Frau im letzten Jahr an den Folgen einer Lungentransplantation gestorben ist, ist der 39-Jährige allein erziehender Vater. Seine Segelyacht mit dem Namen "Never come back" hat er verkauft. Segeln, sagt er, wolle er frühestens dann wieder, "wenn meine Kinder älter sind". Das (rechtskräftige) Urteil der Dritten Großen Strafkammer unter ihrem Vorsitzenden Armin Hardt fällt milde aus: eine Bewährungsstrafe und 3600 Euro Geldbuße.

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