Spektakuläre Verfolgungsjagd

TRIER/BITBURG. (mic) Der Verursacher einer spektakulären Verfolgungsjagd in der Eifel muss sich ab heute vor dem Landgericht Trier verantworten. Weil er krank ist, wird er vermutlich in die Psychiatrie eingewiesen.

Zwei demolierte Streifenwagen, ein demolierter BMW, ein kaputter Gartenzaun und eine beschädigte Gartenmauer - so lautete die Bilanz einer Verfolgungsfahrt am 5. Juni in Bitburg und zwischen Bitburg und Oberweis (Kreis Bitburg-Prüm). Der BMW war an diesem Donnerstagabend gegen 23.50 Uhr einer Polizeistreife aufgefallen, weil er in Bitburg eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren hatte. Am Steuer saß ein heute 44-jähriger Mann aus Kaiserslautern. Als die Polizei ihn per Stopp-Signal zum Halten aufforderte, blieb er auch zunächst stehen, fuhr dann aber weiter, als ein Beamter an seinen Wagen trat. Das Spielchen wiederholte sich noch einmal. Die Flucht ging weiter auf der B 50 Richtung Oberweis. Die Polizei überholte den BMW und bremste den Mann aus, der jedoch mit einem lebensgefährlichen Manöver den Streifenwagen noch einmal überholte, obwohl ihm Gegenverkehr entgegenkam. Als der BMW-Fahrer wegen seines hohen Tempos unmittelbar vor Oberweis von der Straße abkam, nahm in die Polizei auf einem unbefestigten Parkplatz mit zwei Streifenwagen in die Zange. Der Mann verbarrikadierte sich im Auto und befreite seinen Wagen schließlich mit brachialer Gewalt: Er fuhr so oft hin- und her, bis er einen Polizeiwagen weggeschoben hatte und seine Flucht fortsetzen konnte. Dabei verletzte er einen der Beamten. Die Flucht endete schließlich in der Ortslage von Oberweis. Erneut kam der Raser von der Straße ab, durchbrach einen Gartenzaun und kam an einer Gartenmauer zum Stehen. Seine weitere Flucht zu Fuß hatten die Polizeibeamten schnell beendet. Selbst damit war allerdings der spektakuläre Auftritt des 44-Jährigen noch nicht beendet. Nach seiner Festnahme randalierte er noch auf der Polizeidienststelle in Bitburg. Die Anklage vor der 1. Großen Strafkammer wirft ihm unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Unfallflucht vor. Im Gefängnis landen dürfte der Mann dennoch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Unterbringung des 44-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen. Er soll unter einer schizophrenen Psychose leiden und zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein.

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