Sperrklausel bei Kommunalwahl auf der Kippe

Mainz. (win) Die Sperrklausel von 3,03 Prozent bei Kommunalwahlen dürfte bald Vergangenheit sein. Ein entsprechender Vorstoß der FDP scheint bei der SPD auf fruchtbaren Boden zu fallen.

SPD und CDU müssen heute allerdings noch in ihren Landtagsfraktionen beraten.Nachdem das Bundesverfassungsgericht für Schleswig-Holstein und der Verfassungsgerichtshof Thüringen die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen als Ungleichbehandlung verworfen haben, dringt die FDP, ebenso wie die Grünen, auch in Rheinland-Pfalz auf das Ende der Wahlzahl. Vor zwei Jahrzehnten hatten die Liberalen bereits eine Senkung von fünf auf 3,03 Prozent durchgesetzt.Nach den - nicht für Rheinland-Pfalz bindenden - Urteilen der Verfassungsrichter verstößt die Hürde bei Kommunalwahlen gegen die Chancengleichheit der Bewerber und ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichgewichtung von Wählerstimmen. Anders als in Bundestag oder Landtagen könnten in den Kommunalparlamenten keine Gesetzgebungen durch kleine Gruppierungen blockiert werden. Zudem gebe es die direkte Wahl von Bürgermeister und Landräten.Über den Wegfall der Sperrklausel könne man reden, um mögliche spätere Klagen zu vermeiden, sagte Ministerpräsident Kurt Beck. Innenminister Karl Peter Bruch erwartet vom Wegfall der 3,03-Prozent-Hürde keine wesentlichen Folgen, da zur Erringung eines kommunalen Mandats meist ohnehin zwei bis drei Prozent Stimmenanteil notwendig sind.

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