Sperrklausel bei Kommunalwahlen fällt

Die Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen wird in Rheinland-Pfalz ersatzlos gestrichen. Darauf haben sich FDP und SPD verständigt. Die CDU lehnt den Wegfall der Sperrklausel ab.

Mainz. Mehr Chancen bei der Kommunalwahl 2009 für kleine Parteien und Wählergruppen: SPD und FDP wollen heute im Landtag die Sperrklausel von 3,03 Prozent für die Erringung eines Mandates in Rat oder Kreistag kippen. Damit werden Konsequenzen aus einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts gezogen, das die Fünf-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein verworfen hatte. Auch wenn das Urteil nicht unmittelbar für Rheinland-Pfalz gelte, sei es angesichts des Klage-Risikos sinnvoll, auch die niedrigere Sperrklausel im Land zu streichen, sagte SPD-Fraktionschef Jochen Hartloff dem TV.Die CDU will nach Angaben ihres Fraktions-Vize Alexander Licht dem kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag von SPD und FDP nicht zustimmen. Der Wegfall der Wahlzahl bevorteile kleine Gruppierungen über Gebühr und könne die Funktionsfähigkeit kommunaler Gremien beeinträchtigen, argumentiert die Union. Je mehr Gruppierungen zur Wahl antreten und je näher die Parteien im Ergebnis beieinander liegen, desto niedriger liegt laut Licht der Grenzwert für die Erringung eines Mandates. Demnach könnte teilweise bereits weniger als ein Prozent reichen, um ins Kommunalparlament einzuziehen. Die CDU sei zudem nicht bereit, möglicherweise auch noch Steigbügelhalter für rechte Gruppierungen zu sein, so Licht. Sein Kollege Michael Hörter verwies darauf, dass die Urteile sich bislang nicht auf die ohnehin bereits auf 3,03 Prozent abgesenkte Hürde in Rheinland-Pfalz beziehen. Aus Sicht der Richter verstößt die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gegen die Chancengleichheit der Bewerber. Nicht zuletzt, weil kleinere Gruppierungen die Arbeit in den Räten nicht so blockieren könnten wie in Bundes- oder Landtag.Keine Mehrheit wird dagegen ein CDU-Antrag finden, die umfangreichen Kommunalwahlzettel zur besseren Vorbereitung der Stimmabgabe künftig den Wählern drei Tage vorab zuzustellen.

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