Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Behörde

ENKIRCH/TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt derzeit gegen Verantwortliche der SGD Nord, Außenstelle Trier. Dabei geht es um die Frage, ob die Behörde, die dem Flughafen Hahn mehrmals erlaubte, Abwasser in den Waschbach zu leiten, gegen geltende Gesetze verstoßen hat.

Mehrfach hatte es im vergangenen halben Jahr Störfälle am Flughafen Hahn gegeben. So unter anderem am 9./10. März dieses Jahres, als das Regenrückhaltebecken nach einem Starkregen voll gelaufen war. Der Flughafen konnte die Abwassermassen nicht mehr beherrschen und leitete daraufhin mit Erlaubnis der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord das übergelaufene Wasser in den Waschbach. Der Waschbach fließt in den Ahringsbach, in dessen Einzugsbereich sich der Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Enkirch (1800 Einwohner) befindet. Der erlaubte Grenzwert von 50 mg CSB/Liter (der CSB-Wert drückt den Verschmutzungsgrad eines Gewässers aus) wurde deutlich überschritten. Gemessen wurden 132 mg/Liter. Ein Enkircher Bürger hatte daraufhin Anzeige wegen Verunreinigung eines Gewässers gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Flughafen Hahn wurde Ende April von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eingestellt. Begründung: Nach den polizeilichen Ermittlungen seien keine zur Überführung ausreichenden Beweismittel gefunden worden. Außerdem habe eine akute Gefährdung der Bevölkerung nicht vorgelegen. Weiter führte die Staatsanwaltschaft aus, dass die Einleitung des Abwassers durch die zuständige Behörde als "Notlösung" genehmigt war. Deshalb fehle es an einem "unbefugten Einleiten". Die Frage, die sich jetzt allerdings stellt: Durfte die SGD Nord überhaupt die Einleiterlaubnis geben? Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Trier abgegeben, die nun Vorermittlungen gegen die SGD Nord, Außenstelle Trier, aufgenommen hat. Leitender Oberstaatsanwalt Horst Roos gegenüber dem TV: "Wir werden prüfen, ob die Einleitgenehmigung seitens der SGD Nord rechtens war. Das ist ein schwieriges Verfahren, und es müssen sehr viele Akten eingesehen werden." Roos geht davon aus, dass die Prüfung rund einen Monat in Anspruch nehmen wird.

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