Stieftochter missbraucht

TRIER. (mic) Zu vier Jahren und sechs Monaten Haft ist ein 41-jähriger Mann vom Landgericht Trier verurteilt worden. Er soll fünf Jahre lang seine anfangs acht Jahre alte Stieftochter sexuell missbraucht haben.

Der Stiefvater leugnet die Taten, die Mutter des Mädchens glaubt ihm und nicht ihrer Tochter. Dennoch hat das Landgericht Trier in dieser Woche einen 41-jährigen Mann zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die 1. Große Jugendkammer glaubte dem heute 17 Jahre alten Mädchen, dass es über Jahre hinweg von seinem Stiefvater sexuell missbraucht wurde. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hielt die Aussagen des stillen und zurückhaltenden Mädchens für glaubwürdig. Es hatte den Stiefvater 2001 angezeigt. Kurz zuvor war das Mädchen von seiner Mutter zu seinem leiblichen Vater nach Norddeutschland gezogen. Mit dem Stiefvater hatte das Kind zuvor eine regelrechte Odyssee durch mehrere Orte des Trierer Landes und der Eifel sowie den Frankfurter Raum hinter sich. Die Familie war ständig umgezogen. Der Missbrauch soll sich zwischen 1994 und 1999 abgespielt haben. Das achtjährige Kind schlief zeitweise beim Vater. Zunächst harmlose Streicheleinheiten sollen sich im Laufe der Zeit zu sexuellem Missbrauch des Kindes gesteigert haben. Nach Ansicht des Gerichts soll der Mann die Geschlechtsorgane des Kindes berührt haben, und er ließ sich von ihm befriedigen. Das Gericht ging von mindestens zehn Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern einhergehend mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen aus. Außerdem hielt es einen Fall von versuchter Vergewaltigung für gegeben. Beim Versuch, Geschlechtsverkehr mit dem Kind zu haben, wehrte sich das Mädchen, woraufhin der Angeklagte von ihm abließ. Der Mann, der mittlerweile im Kreis Trier-Saarburg lebt und als Dachdecker arbeitet, ist noch auf freiem Fuß. Er war für kurze Zeit in Untersuchungshaft, die aber aufgehoben wurde, weil das Gericht keine Fluchtgefahr sah. Der Mann muss sich wöchentlich bei der Polizei melden und darf seine Tochter nicht mehr sehen. Weil der 41-Jährige die Tat leugnete, hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Landgericht entsprach allerdings der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann neben der Freiheitsstrafe auch noch zur Zahlung von 8000 Euro Schmerzensgeld an das Kind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort