Strafe für Verspätung

TRIER. (sey) Ein fauler Briefträger muss Gehaltskürzungen in Kauf nehmen. Das hat am Donnerstag das Trierer Verwaltungsgericht entschieden.

Weil er elf Päckchen erst mit einem Tag Verspätung an die Empfänger ausgeliefert hat, muss ein 39-jähriger Briefträger aus der Pfalz drei Monate lang auf 1/25stel seines Gehalts (insgesamt etwa 160 Euro) verzichten. Der Briefträger hatte eine entsprechende Disziplinarverfügung seines Arbeitgebers, der Deutschen Post, angefochten. Die Trierer Kammer unter Vorsitz von Verwaltungsgerichtspräsident Michael Zimmer wies die Klage allerdings ab und gab der Post recht ( Az.: 4 K 440/03 ). "Die Zustellung gehört zum Kernaufgabenbereich eines Zustellers", meinte Zimmer - eine Aussage, die auch Nicht-Postlern einleuchten dürfte. Wirklich knackig ist auch der Fachbegriff, den die Post für das mutwillige Liegenlassen von Briefen ersonnen hat: "Post-Unterdrückung."

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