Streit um Aufsicht

TRIER. (wie) Der Streit um die Beförderung von Kindergartenkindern in Linienbussen geht weiter. Eltern wollen Aufsichtspersonen in den Bussen. Die Busfahrer wehren sich dagegen, dass sie die Aufsichtspflicht haben sollen.

Auslöser des Streites ist das Urteil, des Bundesverwaltungsgerichtes, das eine Revision gegen einen Richterspruch des Koblenzer Oberverwaltungsgerichtes (OVG) ablehnt. Die Koblenzer Richter sehen die Aufsichtspflicht bei der Kindergartenbeförderung bei den Kreisen (der TV berichtete), lassen aber offen, wie diese Aufsichtspflicht auszusehen hat. Der Landkreis Trier-Saarburg, gegen den sich das Urteil richtet, sieht keine Veranlassung, Aufsichtspersonen einzustellen. "Ob dies irgendwann im Einzelfall erforderlich sein kann, kann zur Zeit dahin gestellt bleiben", so Landrat Richard Groß. Für den Anwalt der Kläger, die gegen den Kreis vor Gericht gezogen sind, gibt es keine Interpretationsmöglichkeit: "Es steht völlig außer Frage, dass bei einer Beförderung in einem Bus mit einer großen Anzahl von Kindern die Beaufsichtigung durch eine geeignete Person erforderlich ist", so Franz-Josef Weber. Das Mainzer Bildungsministerium will sich nicht festlegen. Das OVG-Urteil fordere lediglich eine geeignete, kindgerechte Beaufsichtigung, ohne weitere Vorgaben zu machen. Laut Ministeriumssprecher Wolf-Jürgen Karle haben fast alle Kreise bereits vor dem Urteil die Kindergartenbeförderung mit einer "sehr breiten und kreativen Palette von Maßnahmen" sichergestellt. Die Busfahrer wollen jedenfalls nicht die Aufsichtspflicht übernehmen. "Wir lehnen ab, dafür zu haften, wenn den Kindern etwas passiert", so der Geschäftsführer des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland, Hans Wilfried Richter. Er fordert Begleitpersonen in den Bussen.

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