Studenten müssen zahlen

MAINZ. Knapp 4,4 Millionen Euro überzahlte Ausbildungsförderung hat das Mainzer Wissenschaftsministerium bislang von Studenten und Schülern zurückgefordert, die mit falschen Angaben über ihre Vermögensverhältnisse Bafög kassierten.

 Bafög trotz dicker Bankkonten? Auch einige Trierer Studenten - hier ein Blick ins Audimax der Uni - haben zu Unrecht Geld kassiert. Foto: TV -Archiv/Hans Krämer

Bafög trotz dicker Bankkonten? Auch einige Trierer Studenten - hier ein Blick ins Audimax der Uni - haben zu Unrecht Geld kassiert. Foto: TV -Archiv/Hans Krämer

Fast 4000 Verdachtsfälle wurden dem rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium gemeldet, als in den vergangenen Jahren Kontrollprüfungen über den missbräuchlichen Bezug von Bafög-Geldern liefen. Rund 4,4 Millionen Euro wurden bisher von mehr als 1500 Studenten zurückverlangt. Das sagte Ministeriumssprecher Michael Au auf Nachfrage des TV . Beim Amt für Ausbildung der Universität Trier, das auch für die Fachhochschule Trier zuständig ist, ergaben sich 656 Verdachtsfälle. Hinzu kommen fast 50 Fälle bei der Stadtverwaltung Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg. Insgesamt belaufen sich die Rückforderungen in der Region Trier auf 1,35 Millionen Euro. In mehr als der Hälfte der Verdachtsfälle zeigten bislang die Überprüfungen im Land, dass die Empfänger bewusst oder aus Nachlässigkeit falsche Angaben über ihre Vermögenslage gemacht haben. In mehr als 170 Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ausgelöst wurden die bundesweiten Überprüfungen auf Antrag der Finanzbehörden, die bei Bafög-Empfängern durch die Meldung von Banken teilweise Zinseinkünfte festgestellt hatten, die nicht angegeben waren. Bei korrekten Zahlen wäre die finanzielle Förderung entsprechend niedriger ausgefallen. Den Studenten wird ein Freibetrag für Vermögen von bis zu 5200 Euro eingeräumt. Teilweise hatten die Bafög-Empfänger jedoch mehrere zehntausend Euro auf der hohen Kante. Müssen zu Unrecht kassierte Bafög-Gelder zurückgezahlt werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro belegt werden kann. Je nach Lage des Falles kann auch der Verdacht auf Betrug aufkommen und das Verfahren an die Strafverfolger abgegeben werden. Nach Angaben des Ministeriums wurden in dem überprüften Zeitraum 2000 und 2001 in Rheinland-Pfalz 46 000 Studenten und Schüler mit 111 Millionen Euro gefördert. Der Missbrauch solle nicht verharmlost werden, doch weit mehr als 90 Prozent der Bafög-Empfänger hätten korrekt gehandelt, sagte Au.

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