Taxis wollen es nicht bunt treiben

MAINZ. Das Taxi ist Institution: Früher kam es schwarz daher, jetzt "hellelfenbein" – und demnächst vielleicht bunt. Ein entsprechender Vorstoß von CDU und FDP sorgt allerdings bei den Verkehrsgewerbeverbänden für Wallung.

In den USA sind sie unter anderem als "Yellow Cab" in Gelb oder "Red Top" in Rot unterwegs. In Deutschland legt dagegen eine Bundesverordnung fest, dass "hellelfenbein" die zwingende Erkennungsfarbe der Taxis ist. Geht es nach den Landtagsfraktionen von CDU und FDP, gehört dieses Merkmal aber bald der Vergangenheit an. "Einheitliche Autofarbe ist nicht mehr erforderlich, es reicht das Leuchtzeichen auf dem Dach", sagen beide und wollen die aus ihrer Sicht unnötige Vorgabe kippen. Zudem kostet die vorgeschriebene Farbe, die teils als Folie aufgebracht wird, zusätzliches Geld und mindert den Wiederverkaufswert, wird argumentiert. Hans Wilfried Richter vom Verkehrsgewerbeverband Rheinland, der auch viele Trierer Taxiunternehmen vertritt, lehnt einen Abschied von "hellelfenbein" vehement ab. "Das wäre wie ein Verzicht auf Coca-Cola-Rot, wir wären mit dem Klammersack gepudert", ereifert sich Richter und verweist auf den hohen Erkennungswert. Dass der Wiederverkaufswert nicht sonderlich hoch ist, hängt nach seien Worten an der Belastung der Fahrzeuge, nicht an der Farbe. Dies sehen einige Taxiunternehmer in der Pfalz ganz anders. Auch Union und Liberale weisen nach Baden-Württemberg, wo Ende 2005 die Taxisfarbe nach Feldversuchen freigegeben wurde, weil die Bürger offenbar gar nicht so eindeutig auf "hellelfenbein" fixiert waren wie gedacht. Nachdem 2003 ein Vorstoß im Bundesrat zur freien Farbenwahl beim Bund nicht auf Resonanz stieß, hatte Stuttgart kurzerhand als Akt der Entbürokratisierung mit einer "Allgemeinverfügung" die durchaus zulässigen Ausnahmegenehmigungen zum Regelfall ausgerufen. So können es im "Ländle" die Taxis nun bunt treiben, auch wenn sich ihre Zahl noch stark in Grenzen hält. Marketingvorteil und Sicherheitsfragen

Dies hält Thomas Grätz, Geschäftsführer des deutschen Taxiverbandes eigentlich für rechtlich nicht zulässig, doch der Bund nimmt das Stuttgarter Vorgehen nach seinen Angaben hin. Laut Grätz geht es bei "hellelfenbein" nicht nur um Erkennungswert, sondern auch um Marketingvorteil und Sicherheitsfragen, vom Abwinken der Taxis bis zum Erkennen des Droschkenstandes und der Mitnutzung von Busspuren. In Baden-Württemberg gebe es dagegen "Kraut und Rüben" bis hin zur Überalterung der Taxiflotte durch den verstärkten Einsatz von Gebrauchtwagen, schimpft Grätz. Im Mainzer Wirtschaftsministerium weiß man um die geteilte Meinung zur vorgeschriebenen Farbe und gibt sich noch offen in der Entscheidung. "Wesentliche Erkenntnisse" soll ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags im März bringen - bevor es dann eventuell bunt kommt.

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