Teure Raserei

Das Trierer Amtsgericht hat zwei luxemburgische Motorradfahrer wegen Rasens zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt. Zudem wurde das Fahrverbot gegen die beiden "Ghostrider" verlängert.

Trier. Es ist Samstagmittag um kurz nach 12 Uhr auf der Bundesstraße 51 zwischen Helenenberg und Windmühle. Mit einem Affenzahn - 250 Kilometer in der Stunde statt der erlaubten 100 - rasen zwei Motorradfahrer Richtung Trier, machen waghalsige Überholmanöver und zwingen entgegenkommende Fahrzeuge zum Ausweichen. Als ein vorausfahrender Wagen plötzlich deutlich langsamer wird, kann einer der Motorradfahrer nicht mehr rechtzeitig abbremsen, fährt auf und wird von seiner Maschine geschleudert. Der Unfall endet glimpflich, wie durch ein Wunder wird niemand schwerer verletzt.Für die Polizei sieht alles nach einem "normalen" Unfall aus, wie er in der Region tagtäglich vorkommt, wenn jemand zu feste aufs Gaspedal tritt. Dass es sich bei dem Zusammenstoß auf der Bitburger um etwas Besonderes handelte, wird erst deutlich, als einige Wochen später ein Video der Kamikaze-Fahrt im Internet auftaucht und sogar im Fernsehen gezeigt wird. Die Aufnahmen hatte der Unglücksfahrer selbst gemacht - eine Art filmische Prahlerei. Vorbild hierfür ist ein schwedischer Motorradfahrer mit Spitznamen "Ghostrider" (Geisterfahrer), der mit seinen gefilmten waghalsigen Stunts auf öffentlichen Straßen zu trauriger Berühmtheit gelangt ist - und in Raserkreisen deshalb verehrt und nachgeahmt wird.Ein bisschen wie "Ghostrider" mögen sich auch die beiden Motorradfahrer auf der Bitburger gefühlt haben. Nur dass ihnen die Sache im Nachhinein nicht gut bekommen ist. Weil der Auffahrunfall Anfang September aktenkundig war, kam die Polizei den Video-Rasern auf die Schliche und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden 29 und 39 Jahre alten Luxemburger ein. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.Ein letztlich teurer Spaß. Denn das Amtsgericht Trier verurteilte die Motorradraser jetzt zu empfindlichen Geldstrafen. 6300 Euro muss jeder der beiden Luxemburger zahlen. Daneben verlängerte das Gericht noch das auf Deutschland beschränkte Fahrverbot um weitere neun Monate. Weil die Angeklagten ihr Verhalten ausdrücklich bedauert und sich zudem entschuldigt haben, verzichtete das Gericht laut Amtsgerichtsdirektorin Jutta Terner auf einen Prozess. Den Strafbefehl hätten die beiden Raser schon akzeptiert. MeinungNeue Trophäe Sicher: Die vom Gericht gegen die Kamikaze-Raser verhängte Geldstrafe ist nicht von Pappe. 6000 Euro weniger im Geldbeutel werden den beiden schon wehtun. Allerdings: Abschrecken wird die Strafe sie nicht. Wer mit Gesetzesverstößen öffentlichkeitswirksam prahlt, für den gehört auch das Erwischtwerden dazu, ist es sogar eine Trophäe. Eine Lachnummer ist das vom Gericht verhängte und auf Deutschland beschränkte Fahrverbot. Das würde die Raser nur schmerzen, wenn es auch in Luxemburg und im übrigen Europa gelten würde. r.seydewitz@volksfreund.de

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