Therapie statt Strafe

TRIER. (mic) Schuldspruch ohne Bestrafung: Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 18-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Er wurde wegen zweifachen Mordes schuldig gesprochen.

Schuldig des versuchten zweifachen Mordes, der versuchten räuberischen Erpressung und Verstößen gegen das Waffengesetz - normalerweise käme auf einen Verurteilten bei solch einem Urteilsspruch des Gerichts wohl eine Freiheitsstrafe zu. Doch die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts entschied sich für Therapie statt Strafe. Für den 18-jährigen jungen Mann aus Ferschweiler (Kreis Bitburg-Prüm), der im Februar in Körperich um sich geschossen hatte (der TV berichtete), ordnete das Gericht die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie Landgerichts-Sprecher Armin Hard dem TV sagte. Bei dem Prozess selbst war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, was bei Strafverfahren gegen Jugendliche zu deren Schutz vor Bloßstellungen üblich ist. Seit der Tat saß der damals 17-Jährige in Untersuchungshaft. Mit der Einweisung in die Psychiatrie wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben.Der junge Mann hatte in der Nacht zum 23. Februar in Körperich bei den Eltern einer Mitschülerin geklingelt und deren Vater dann mit einem Gewehr bedroht. Als der Vater ihm das Gewehr aus der Hand schlug, versuchte er mit einer ebenfalls mitgeführten Pistole zweimal auf den Mann zu schießen. Nur wegen einer Ladehemmung blieb der Mann unverletzt. Anschließend hatte der Jugendliche noch mit einem Gewehr auf einen Polizeiwagen geschossen - auch die Polizisten wurden glücklicherweise nicht getroffen. Als Motiv hatte er damals in ersten Vernehmungen gesagt, er habe die Mitschülerin vergewaltigen wollen.Die Unterbringung in der Psychiatrie ist zeitlich nicht begrenzt. Ob der Verurteilte das Krankenhaus irgendwann verlassen kann, darüber entscheiden in regelmäßigen Abständen ärztliche Gutachter.

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