Tödlicher Arztfehler in der Klinik?

Hermeskeil · Vier Jahre nach dem Tod einer 19-jährigen Hermeskeilerin klagt die Staatsanwaltschaft einen Mediziner an. Falsche Behandlungen gibt es öfter. Patienten müssen diese aber beweisen.

Laura Anell wurde nur 19 Jahre alt. Die Abiturientin ist vor vier Jahren im Hermeskeiler Krankenhaus gestorben. Schuld an ihrem Tod ist, davon ist die Trie rer Staatsanwaltschaft überzeugt, ein Arzt, der bei ihrer Behandlung "mehrere Fehler" gemacht habe. Daher sei der Arzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden, sagt der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Die 19-Jährige starb bei einem chirurgischen Eingriff des Arztes.

Immer wieder kommt es zu Behandlungsfehlern, selten führen sie zum Tod der Patienten. Zu Anklagen deswegen komme es nur in wenigen Fällen, sagt Fritzen.

Laut der Techniker Krankenkasse (TK) ist die Zahl der bei ihr gemeldeten angeblichen Behandlungsfehler im vergangenen Jahr um 22 Prozent auf 202 gestiegen. Bei der Landesärztekammer gingen 496 Beschwerden - die meisten davon betrafen Krankenhausbehandlungen - ein, in nur 97 Fällen wurde tatsächlich ein Behandlungsfehler bejaht.

Patienten müssten beweisen, "dass Ärzte oder Pfleger schuldhaft gegen die anerkannten Regeln von Wissenschaft und ärztlicher Praxis verstoßen haben", sagt Christian Soltau von der TK.

Im Fall der 19-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft zunächst die Ermittlungen gegen den Mediziner, der aushilfsweise im Hermeskeiler Krankenhaus Bereitschaftsdienst hatte, eingestellt. Die damaligen Gutachten hatten keinen Anhaltspunkt für einen tödlichen Behandlungsfehler ergeben. Der Anwalt der Eltern, Rainer Jansen, legte Beschwerde ein. Daraufhin wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Zusätzliche Gutachten hätten nun ergeben, dass der Tod der 19-Jährigen auf fehlerhafte ärztliche Behandlung zurückzuführen sei, sagt Fritzen.

Gilbert Haufs-Brusberg, Anwalt des Arztes, hat beantragt, die Klage nicht zuzulassen: "Nach vierjähriger intensiver Ermittlung mit widersprechenden Gutachten und Stellungnahmen erscheint die Ursache des tragischen Todes der Patientin nicht hinreichend aufgeklärt oder aufklärbar." Ein "strafwürdiges Verschulden" des Arztes sei nicht erkennbar. Das Landgericht Trier muss nun über die Zulassung der Klage entscheiden.Mehr zum Thema

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