Totschlagsurteil rechtskräftig: Prozess um Gewaltverbrechen in der Vulkaneifel wird nicht neu aufgerollt

Trier · Die Urteile im Fall eines vor zwölf Jahren in der Vulkaneifel getöteten Geschäftsmannes sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat nach Informationen unserer Zeitung die Revisionen gegen das Urteil zurückgewiesen.

Das Trierer Landgericht hatte vor gut einem Jahr den Haupttäter wegen Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag zu einer 15-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Zwei Mitangeklagte müssen für acht und vier Jahre hinter Gitter.

Die Männer hatten den Chef einer Paketdienst-Niederlassung im Mehrener Industriegebiet in der Nacht zum Heiligen Abend 2005 überfallen. Mehrfach schlug der 37-jährige Haupttäter dem Opfer mit einem Wagenheber auf den Kopf und ins Gesicht, auch noch, als der Mann wehrlos am Boden lag. Kurze Zeit danach erlag der Geschäftsmann seinen schweren Verletzungen. Erst am nächsten Morgen wurde die Leiche des 54-Jährigen entdeckt.

Bis die Täter gefasst waren, verging beinahe ein Jahrzehnt. Nachdem im Frühjahr 2014 die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" über den Fall berichtet hatte, meldete sich eine Zeugin, deren Hinweis letztlich auf die Spur der Täter führte.

Ende Mai vergangenen Jahres sprach das Trierer Landgericht das Urteil: Drei der vier Angeklagten im Alter zwischen 29 und 47 Jahren waren an dem Verbrechen beteiligt. Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte, ein 37 Jahre alter Mann aus der Eifel, tötete den Geschäftsmann. Sein Schwager nahm die Beute - rund 6000 Euro - an sich. Und der Dritte im Bunde soll den Überfall geplant haben. Der vierte Angeklagte war nach Ansicht des Gerichts nicht an der Tat beteiligt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort