Trierer Urteil: Private Sportwetten sind zulässig

Trier. (wie) Rolle rückwärts beim Verbot von privaten Sportwetten: Noch vor einem Jahr entschied das Trierer Verwaltungsgericht, dass die Vermittlung privater Sportwetten verboten ist. Damit wurde Betreibern von Wettlokalen in Trier untersagt, weiterhin Geschäfte mit Sportwetten zu machen.

Nun die Kehrtwende: Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts in Trier entschied, ein generelles Verbot privater Sportwettenvermittler sei derzeit nicht rechtmäßig. Begründung: Anders als in anderen Bundesländern sei in Rheinland-Pfalz bis heute kein staatliches Wettmonopol geschaffen worden. Zwar wollte das Land die Mehrheit bei Lotto Rheinland-Pfalz übernehmen, das wurde jedoch vom Bundeskartellamt untersagt. Daher, so die Richter, handelt es sich bei der rheinland-pfälzischen Lotto-Gesellschaft um ein privates Unternehmen, das kein Wettmonopol habe.

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