Überraschendes Finale

TRIER. (DiL) Am Ende ging es recht glimpflich ab für den Angeklagten: Der Trierer Ladendetektiv-Prozess endete mit einem "Deal" aller Beteiligten.

Seit einem halben Jahr hatte sich das Verfahren eher mühsam dahin gezogen. Und noch standen die Aussagen etlicher ausländischer Zeugen an. Da kam am 13. Verhandlungstag die "längst nicht mehr erwartete" (Staatsanwalt Arnold Schomer) Wende in Gestalt einer Absprache: Claus Peter B. räumte eine begrenzte Anzahl von Nötigungs-Delikten ein, die Staatsanwaltschaft räumte im Gegenzug die "dicken Brocken" der Anklage wie Freiheitsberaubung und Erpressung aus dem Weg. Das Gericht stellte frühzeitig eine Strafe von maximal zweieinhalb Jahren in Aussicht - und fällte am Ende ein entsprechendes Urteil. Als Claus Peter B. im Juni 2004 verhaftet wurde, sah es nach einer härteren Strafe aus. 130 Fälle hielt ihm die Anklage vor, in denen er als Ladendetektiv in einem Billig-Laden der Trierer Innenstadt überhöhte Fangprämien von Ladendieben einkassiert haben sollte, meist durch "erheblichen illegalen Druck". Auch von untergeschobenen Diebstählen war die Rede. Aber rasch entpuppte sich der Fall als zwiespältig. Die Anklage hatte die erhobenen 100 Euro "Fangprämie" in jedem Fall automatisch als überhöht und damit als Betrug eingestuft. Die Verteidiger Katrin Munsch und Jörg Ehlen hielten dagegen: Ihr Mandant habe lediglich die in der Firmenkette übliche Summe erhoben und sich zuvor bei einem Rechtsanwalt rückversichert. Das Gericht mochte nicht ausschließen, das B. bei der Prämien-Höhe tatsächlich einem "Verbotsirrtum" unterlegen sei - damit war die Masse der Anklagepunkte erledigt. In ihrem Plädoyer stuften die Verteidiger die Anklage daraufhin als "aufgebauscht" und "unhaltbar" ein. Der Staatsanwalt verwies dagegen auf Fälle wie den eines siebenjährigen Kindes und einer 80-jährigen Frau, die eine schwer wiegende Anklage im Vorfeld durchaus rechtfertigt hätten. Die Kompromissbereitschaft am Ende erklärte er auch mit dem Interesse, weitere aufwändige Zeugenvernehmungen mit Beteiligten "bis nach Argentinien" zu vermeiden, die "letztlich doch nur zu Lasten der Staatskasse gehen". Für eine Verurteilung blieb genug übrig, wenn auch in weit geringerem Umfang als zunächst erwartet. Angesichts der mehr als zwölfmonatigen Untersuchungshaft kommt auf B. allenfalls eine kurze Reststrafe im Gefängnis zu.

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