Ungezogene Erzieherinnen

LAHNSTEIN. (mic) Dass zwei Kindergärtnerinnen in Lahnstein nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, ist rechtmäßig. Das hat das das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az: 5 K 88/03. KO und 5 K 89/03.KO ). Die beiden Frauen waren im Sommer 2001 durch äußerst ungewöhnliche Erziehungsmethoden aufgefallen und hatten sich anschließend auf dem Klageweg dagegen gewehrt, dass ihnen die Beschäftigung im Kindergarten einer evangelischen Kirchengemeinde untersagt worden war.

Ausgelöst hatte den Zwist ein offenbar verhaltensauffälliges Kindergartenkind. Als das mehrere Schimpfwörter, darunter auch das Wort "Feuerarsch" benutzte, musste das Kind auf Geheiß der Erzieherinnen auf einen Tisch steigen und die Hosen herunterlassen. Ein anderes Kind sollte ihm besagten "Feuerarsch" dann auf den Po malen. Als das Kind später einmal einen Becher Tee umstieß, wurde es aufgefordert, diesen mit seinem T-Shirt aufzuwischen. Das Kind weigerte sich und wurde daraufhin von einer der Erzieherinnen gepackt und durch die Tee-Pfütze gezogen. Als das Kinder erneut Schimpfwörter benutzte, klebten ihm die Erzieherinnen einfach ein Pflaster auf den Mund. "Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen", urteilte nun das Verwaltungsgericht und wies die Klage der Erzieherinnen ab. Sie seien ungeeignet für diesen Beruf.

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