Uniform-Streit vor dem Kadi

TRIER. Muss ein Polizist, der ohne Uniform zu einer Dienstbesprechung geht, dafür mit einem Verweis in der Personalakte bestraft werden? Eine Entschuldigung des Ordnungshüters tut’s auch, meinte eine salomonische Trierer Verwaltungsrichterin Bettina Bröcheler-Liell.

Ein deutscher Ordnungshüter ist in der Regel daran zu erkennen, dass er eine Uniform trägt. Muss er auch, denn so steht's in einem Erlass des Landes geschrieben. "Bei dienstlichen Veranstaltungen herrscht Uniformgebot", erklärt ein ranghoher Beamter des Koblenzer Polizeipräsidiums. Wer dieses Gebot missachtet, kann ein Problem bekommen. So wie ein Polizeihauptkommissar von der Mosel, der vor einiger Zeit ohne Uniform bei der Nachbesprechung eines Einsatzes erschien. "Ich hatte frei an diesem Tag und anschließend noch einen privaten Termin", sagt der 53-Jährige. Das aber war seinen Vorgesetzten offenbar egal. Weil der Polizist bei der Besprechung in Zivilkleidung auftauchte, leiteten sie ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein, das letztlich mit einem Verweis in der Personalakte endete. Dass ein solcher schriftlicher Tadel bei anstehenden Beförderungen nicht gerade dienlich ist, versteht sich von selbst. Aus diesem Grund zog der Ordnungshüter auch vors Trierer Verwaltungsgericht. Letztlich erfolgreich, auch wenn bis dahin noch ein wenig diskutiert und telefoniert wurde. Zwei Punkte waren es, die den Vorgesetzten des Hauptkommissars übel aufgestoßen waren: Neben der fehlenden Uniform hatte sich der 53-Jährige nämlich auch über die "Lächerlichkeit der Vorwürfe" und den "autoritären Führungsstil" seines Chefs mokiert. "Man will doch motivierte Beamte"

So etwas hört zwar kein Chef gerne, fällt aber unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Oder, wie es Richterin Bettina Bröcheler-Liell formulierte: "Auch harte Worte sind grundsätzlich von der Wahrnehmung eigener Interessen gedeckt." Blieb also nur noch der Vorwurf der fehlenden Uniform. Dass ein Polizist grundsätzlich eine Uniform zu tragen habe, sah auch die Richterin so: "Sie hätten diese ja mitnehmen oder einen Antrag auf Befreiung stellen können." Allerdings seien auch die Reaktionen der Vorgesetzten "recht heftig" gewesen. "So ein Verweis ist doch unschön, man will doch motivierte Beamte." Bröcheler-Liells Vorschlag zur Güte: Der Polizist entschuldigt sich artig, und der Verweis ist vom Tisch. Dem stimmten schließlich auch beide Seiten leicht knurrend zu, nachdem sich die Juristin des Koblenzer Polizeipräsidiums zuvor noch telefonisch das Plazet von ihrem Präsidenten geholt und der Kommissar mit seinem Anwalt beraten hatte. "Ich denke, das klappt jetzt auf der Dienststelle", meinte am Ende eine sichtlich zufriedene Richterin.

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