Urteil erwartet: Trierer Ex-Manager droht Bewährungsstrafe

Koblenz · Heute fällt das Koblenzer Landgericht das Urteil über den ehemaligen Geschäftsführer der Trierer Handwerkskammer.

 Der Eingang zum Landgericht Koblenz, wo heute im HWK-Prozess das Urteil gesprochen werden soll. TV-Foto: Christiane Wolff

Der Eingang zum Landgericht Koblenz, wo heute im HWK-Prozess das Urteil gesprochen werden soll. TV-Foto: Christiane Wolff

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Dass das, was der Staatsanwalt da vorträgt, mit ihm zu tun haben soll, versucht der Angeklagte auch mit seiner Mimik weit von sich zu weisen: Er zuckt die Schultern, belächelt die Vorwürfe fast spöttisch, mehrere Hunderttausend Euro Zuschüsse zu Unrecht kassiert zu haben, reißt erstaunt die Augen auf, als die Staatsanwaltschaft ihm "Wissen und Wollen" zum Subventionsbetrug unterstellt, lächelt wieder, schüttelt entrüstet den Kopf und sucht, wie um Zustimmung heischend, immer wieder den Blick des Vorsitzenden Richters Thorsten Bonin.

Das Lachen und Lächeln spiegele die Haltung des Angeklagten während des gesamten Prozesses wider, greift Staatsanwalt Wolfgang Bohnen in seinem Plädoyer das auffällige Verhalten auf: "Er spielt seine Rolle herunter, bestreitet die Taten. Aber die Beweisführung hat gezeigt, dass unter seiner Führung öffentliche Zuschüsse systematisch falsch abgerechnet wurden", wirft Bohnen dem 60-Jährigen vor. Alle Zeugen hätten ausgesagt, dass A. "die wesentliche Kraft" hinter dem Subventionsbetrug gewesen sei.

Am Trierer Europa- und Innovationscentre (EIC) sei A. bis 2008 als Geschäftsführer mitverantwortlich dafür gewesen, dass Projekte falsch abgerechnet wurden. Etliche Rechnungen, die das EIC bei seinen Fördergeldgebern eingereicht habe, seien absichtlich überhöht gewesen. Beispielsweise sei bei einem Projekt eine Mitarbeiterin dem Bundeswirtschaftsministerium mit 311 Arbeitstagen gemeldet worden, "obwohl die Frau tatsächlich lediglich 27 Tage in diesem Projekt mitgearbeitet hatte", sagte Bohnen. In einem anderen Fall sei mit der Europäischen Union als Zuschussgeber eine Mitarbeiterin mit 492 Arbeitsstunden abgerechnet worden, "die allerdings nie erbracht wurden", erklärte Bohnen. Dass A. von diesen gefälschten Abrechnungen nichts gewusst haben will, entspreche nicht der Wirklichkeit. "Der Fisch stinkt immer vom Kopf her", sagt Bohnen.

Nicht nur am EIC, auch als Geschäftsführer der Trierer Handwerkskammer bis 2008 sei A. für Subventionsbetrug verantwortlich, führt Staatsanwalt Matthias Saal das Plädoyer der Anklage fort: "Und zwar nach der gleichen Masche wie am EIC." Ein "systematischer Masterplan", wie A. in der ursprünglichen Anklageschrift vorgeworfen worden war, sei im Prozess zwar nicht nachweisbar gewesen. Das liege aber hauptsächlich daran, dass ein ehemals mitangeklagter HWK-Abteilungsleiter wegen dauerhafter Erkrankung nicht habe befragt werden können - und dass somit mögliche belastende Zeugenaussagen fehlten. Stark strafmildernd müsse berücksichtigt werden, dass A. "keinen Cent in die eigene Tasche gesteckt hat", sondern die überhöhten Zuschüsse ausschließlich in die Kasse der HWK geflossen seien.

Für Subventionsbetrug in elf Fällen an EIC und HWK mit einer Schadenssumme von mehr als einer halben Million Euro forderte die Staatsanwaltschaft schließlich Einzelstrafen, die in Summe eine Haftstrafe von fast sechs Jahren ergeben würden. Im deutschen Strafrecht werden Einzelstrafen allerdings nicht einfach addiert. Vielmehr wird eine Gesamtstrafe gebildet, für die auch strafmildernde Umstände - in diesem Fall auch die lange Ermittlungs- und Prozessdauer von insgesamt rund neun Jahren - berücksichtigt werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich für den Angeklagten A. eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, plus eine Geldstrafe.
Am heutigen Mittwoch steht vor dem Koblenzer Landgericht zunächst das Plädoyer der Verteidigung an, am Nachmittag soll dann das Urteil in dem Mammutprozess gefällt werden.

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