Urteil gegen Arzt rechtskräftig

TRIER. (sey) Das Nötigungsurteil gegen einen 52-jährigen Arzt aus dem Altkreis Prüm ist rechtskräftig. Nach Auskunft des Trierer Landgerichts hat das Oberlandesgericht Koblenz eine Revision gegen das Urteil als unbegründet verworfen.

Das Landgericht hatte den Arzt Anfang August wegen sexueller Nötigung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine Patientin in seiner Praxis unsittlich berührt haben soll. Für Schlagzeilen in der Berufungsverhandlung sorgte der Auftritt des damaligen Waxweiler Pfarrers Hubert Colling. Der Kirchenmann verschaffte dem Angeklagten zunächst ein Alibi, verwickelte sich aber später in Widersprüche und versenkte schließlich ein angeblich entlastendes Beweismittel in der Nordsee.

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