Verfassungsgericht prüft Klage

MAINZ. (win) Der Streit um den "Tag der offenen Tür" in der Staatskanzlei beschäftigt den Verfassungsgerichtshof: Bis Ende Januar muss die Landesregierung Stellung zu der CDU-Klage gegen Ministerpräsident Kurt Beck nehmen.

Vermutlich nicht mehr vor der Landtagswahl wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entscheiden, ob der "Tag der offenen Tür" in der Mainzer Staatskanzlei eine Woche vor der Bundestagswahl zulässige Öffentlichkeitsarbeit war oder unzulässige Wahlwerbung. Mitte Oktober hat die CDU eine Klage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit gestellt, weil sie den Grundsatz der freien Wahl und die Chancengleichheit verletzt sieht. Aus ihrer Sicht diente die Veranstaltung mit Show-Charakter lediglich der Wahlwerbung der SPD-geführten Landesregierung und verstieß damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Entscheid wird Regierungen in den Monaten vor der Wahl Zurückhaltung in der Öffentlichkeitsarbeit auferlegt. Die Staatskanzlei nimmt die CDU-Klage gelassen und sieht die Grenze zulässiger Öffentlichkeitsarbeit nicht überschritten. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es noch nicht. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

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