Vergebliches Warten auf den Schulbus

KOBLENZ/BITBURG. (dpa/red) Landkreise und kreisfreie Städte können nicht zum Einsatz eines Schulbusses gezwungen werden, wenn damit nur ein einziger Schüler fährt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az: 2 A 10433/04.OVG ).

Das OVG-Urteil macht Ausnahmen von der Regelung möglich, dass Kreise und kreisfreie Städte grundsätzlich für die Beförderung der Grundschüler zu sorgen haben. Im konkreten Fall besucht das einzige Schulkind eines 20-Einwohner-Ortes im Kreis Trier-Saarburg eine Grundschule im Nachbarkreis Bitburg-Prüm. Zur 2,5 Kilometer entfernten nächsten Haltestelle des Schulbusses muss das Mädchen stets im Privatauto gebracht werden. Der Kreis Bitburg-Prüm gewährt dafür einen finanziellen Zuschuss, der dem Preis eines vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmittels entspricht. Die Klage der Schülerin mit dem Ziel, per Bus zu Hause abgeholt zu werden, wies das Verwaltungsgericht Trier schon zurück. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte dieses Urteil. Nach Auffassung der Richter müssen Landkreise und kreisfreie Städte zwar generell für den Transport von Grundschülern mit Schulweg von mehr als zwei Kilometern sorgen. Wenn sich aber der Einsatz eines Schulbusses wie im vorliegenden Fall als "vollkommen unwirtschaftlich" erweise, mute das Gesetz dem Betroffenen zu, die Nachteile etwa einer "vereinzelten und abgelegenen Wohnlage" selbst zu tragen. In der Eifel sind dies keine Einzelfälle. Ihre Zahl droht mit der Einrichtung von Ganztagsschulen noch zu wachsen, da oft nur einzelne Kinder aus kleineren Dörfern die meist zentralörtlichen Ganztagsangebote wahrnehmen. So müssen viele der etwa 40 Kinder, die das Nachmittagsangebot der Ganztagsschulen in Bleialf (Kreis Bitburg-Prüm) besuchen, weite Fußmärsche in Kauf nehmen, um von der Bushaltestelle nach Hause zu kommen. Während Eltern darin eine Benachteiligung ihrer Kinder sehen und Schulleiter fürchten, dass ihre Betreuungsangebote unattraktiv werden, argumentiert die Kreisverwaltung entlang der nun vom OVG bestätigten Linie.

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